Telekommunikation - Global Market Access - 1. und 2. Quartal 2025
Bei funkgesteuerten Geräten sind die jeweiligen nationalen Funkgesetze und Vorschriften zu beachten, wie zum Beispiel die RED-Richtlinie (2014/53/EU) in Europa. Welche weiteren Gesetze und Richtlinien weltweit gelten, können Sie hier nachlesen.
1. Quartal
Das Ministerium für Inneres und Kommunikation veröffentlichte eine Bekanntmachung mit einer teilweisen Änderung der Verordnung über Funkanlagen und der Verordnung über die Konformitätszertifizierung bestimmter Funkanlagen nach technischen Normen.
Grund für die Änderung ist die Deckung des Bedarfs, der im derzeitigen UKW-Frequenzband nicht gedeckt werden kann. Dazu gehören beispielsweise die Einrichtung von UKW-Relaisstationen zur Vermeidung von Hörverlusten im AM-Rundfunk und die Aufrechterhaltung des Sendebetriebs bei Katastrophen sowie die Umstellung auf UKW aufgrund der veralteten AM-Rundfunkanlagen.
Die Obergrenze des Frequenzbands für UKW-Rundfunk wird von 95 MHz auf 99 MHz geändert.
Die Obergrenze des Frequenzbands für UKW-Rundfunk wird von 95 MHz auf 99 MHz geändert.
GCC – Entwurf einer technischen Verordnung über Spezifikationen für terrestrische Radioempfänger für AM/FM/T-DAB+ veröffentlicht.
Am 6. November 2024 notifizierte der GCC (Golf-Kooperationsrat) der WTO den Entwurf einer technischen Verordnung über AM/FM/T-DAB+-Radioempfänger. Er gilt für alle Hersteller, Importeure und Einzelhändler, die Radioempfänger und alle anderen Produkte mit eingebautem Radioempfänger in den GCC-Ländern verkaufen möchten.
Diese Spezifikation dient der Beurteilung der Eignung eines Produkts für die Verwendung in den GCC-Ländern. Sie gilt für Geräte, die terrestrisch übertragene AM-, FM- und T-DAB+-Radiodienste empfangen können. Einige dieser Geräte können auch andere digitale Radiodienste über alternative Übertragungsplattformen wie das Internet empfangen. Sie behandelt nicht die Details eines Empfängers, der für den Empfang digitaler Dienste über diese alternativen Übertragungsplattformen vorgesehen ist. Beispiele für Empfänger im Geltungsbereich sind Heimempfänger, tragbare Empfänger, in das Armaturenbrett integrierte Geräte und Nachrüstgeräte, die im Armaturenbrett, hinter dem Armaturenbrett, an der Windschutzscheibe oder anderswo montiert sind.
Diese Spezifikation gilt für Geräte, deren einzige Funktion der Empfang von Funkdiensten ist, sowie für Geräte, die neben dem Empfang von Funkdiensten eine oder mehrere weitere Funktionen erfüllen.
2. Quartal
Es wurde eine Teiländerung der Verordnung über Funkanlagen und der Verordnung über die Konformitätsbescheinigung bestimmter Funkanlagen veröffentlicht – 15.05.2025
Änderungen der Verordnung über die technischen Standards für drahtlose Geräte und bestimmte drahtlose Geräte und damit zusammenhängende Angelegenheiten (Verordnung des Ministeriums für Inneres und Kommunikation Nr. 51 von 2025).