ESG-Update: Der neue freiwillige EU-Berichtsstandard (VS) ist da
20. Mai 2026NachhaltigkeitSeit dem 6. Mai 2026 liegt der Entwurf vor – und das Zeitfenster für Feedback ist eng: Die öffentliche Konsultation läuft noch bis zum 3. Juni 2026.
Die EU-Kommission hat den Entwurf der neuen Sustainability Reporting Standards for Voluntary Use (VS) veröffentlicht. Der Standard richtet sich an Unternehmen mit durchschnittlich weniger als 1.000 Mitarbeitenden und basiert auf dem EFRAG-VSME-Entwurf vom Dezember 2024 – ergänzt um wichtige rechtliche Neuerungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Im Mittelpunkt steht der sogenannte „Value Chain Cap“: Große, CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen künftig nur noch einen gesetzlich definierten Umfang an ESG-Daten von kleineren Zulieferern anfordern. Dabei gilt: Nur die als „necessary“ (erforderlich) gekennzeichneten VS-Datenpunkte dürfen im Rahmen des Value Chain Cap eingefordert werden – nicht alle VS-Inhalte. Ziel der neuen EU-Verordnung ist es, KMU vor unverhältnismäßigem bürokratischem Aufwand entlang der Lieferkette zu schützen. Die Anwendung des Standards bleibt dabei freiwillig. Inkrafttreten ist für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen.
Der VS ist für drei Gruppen unmittelbar relevant:
- Unternehmen außerhalb der CSRD-Pflicht erhalten erstmals einen EU-rechtlich definierten Rahmen, um ESG-Anfragen von Banken, Investoren und Großkunden strukturiert und vergleichbar zu beantworten – ohne individuelle Ad-hoc-Antworten.
- CSRD-berichtspflichtige Unternehmen müssen verstehen, was sie von Geschäftspartnern verlangen dürfen – und was nicht. Der Value Chain Cap ist ab 2027 rechtsverbindlich.
- Finanzinstitute und Kreditgeber profitieren von harmonisierten ESG-Daten als Grundlage für Kreditentscheidungen. Die EU empfiehlt, Anfragen an Unternehmen auf VS-Inhalte zu beschränken.
Besonders relevant sind drei Änderungen gegenüber dem bisherigen VSME-Entwurf:
1. Klare Datenkategorien: ESG-Angaben werden künftig in „necessary“ (erforderlich), „necessary if applicable“ (erforderlich, sofern zutreffend), „voluntary“ (freiwillig) sowie „consideration when reporting sector information“ (zu berücksichtigen bei der Berichterstattung von Sektorinformationen) unterteilt. Nur verpflichtende Daten dürfen aktiv von Großunternehmen abgefragt werden.
2. Harmonisierung mit ESRS: Datenpunkte, die in den vereinfachten Standards für Großunternehmen gestrichen wurden (z. B. KPIs zur Flächenversiegelung), fallen auch im VS weg.
3. Entlastung für Kleinstunternehmen: Für Mikro-Unternehmen (bis zu 10 Mitarbeitende) wurden zusätzliche Auslassoptionen für anspruchsvolle Umwelt-KPIs (z.B. Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen, Wasserentnahme/-verbrauch, Abfallmengen) integriert.
Der Standard bleibt weiterhin modular aufgebaut – mit einem Basic Module als Mindestanforderung sowie einem Comprehensive Module für weitergehende Anforderungen von Banken, Investoren und Geschäftspartnern.
Unser Praxistipp: Prüfen Sie jetzt, ob und in welchem Umfang der VS für Ihr Unternehmen relevant ist – sei es als Lieferant eines CSRD-pflichtigen Unternehmens, als Kreditnehmer oder im Rahmen von Ausschreibungen. DEKRA unterstützt Sie bei der Erstellung eines VS-konformen Nachhaltigkeitsberichts sowie bei der unabhängigen Verifizierung Ihrer ESG-Daten.