Update zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Die CLP-Verordnung (Verordnung (EU) Nr.1272/2008) wird regelmäßig aktualisiert und ergänzt. Dabei werden in Anhang VI häufig harmonisierte Einstufungen neu aufgenommen oder bestehende Einstufungen geändert. Dies geschieht über sogenannte ATP (Adaption to Technical Progress), die in Form von Durchführungsverordnungen von der EU-Kommission erlassen werden.
22. ATP
Die 22. ATP (DVO (EU) Nr. 2024/2564) tritt am 1. Mai 2026 in Kraft.
Sie enthält eine Reihe von neuen und geänderten Einstufungen. Insgesamt betrifft die Verordnung 50 Einträge, dabei wurden
- 27 Einträge neu hinzugefügt (Stoffe wie Silber, Kupfer [spezifische Oberfläche > 0,67 mm²/mg], 1H-Benzotriazol oder Hexylsalicylat),
- 16 Einträge geändert (z.B. die Einträge von Formaldehyd…%, Ameisensäure…%, Glyphosat, n-Hexan) und
- 7 Einträge gestrichen (eine Reihe von Natriumsalzen der Perborsäure sowie Kupfergranulat, die durch spezifischere Einträge ersetzt wurden).
| CAS-Nr. | Stoffname |
| 50-00-0 | Formaldehyd … % |
| 6259-76-3 | Hexylsalicylat |
| 119344-86-4 | 2-(dimethylamino)- 2-[(4-methylphenyl) methyl]-1- [4-(morpholin- 4-yl)phenyl]Butan-1-on |
| 7440-50-8 | Kupfer [spezifische Oberfläche > 0,67 mm²/mg] |
| 110-54-3 | n-Hexan |
| 64-18-6 | Ameisensäure … % |
| 94-36-0 | Benzoylperoxid |
| 95-14-7 | 1H-Benzotriazol |
| 1205-17-0 | α-methyl-1,3-benzodioxole-5-Propionaldehyd |
| 737776-68-0 | (S)-α-methyl-1,3-benzo- dioxole-5-Propionaldehyd |
| 737776-59-9 | (R)-α-methyl-1,3-benzo- dioxole-5-Propionaldehyd |
| 29385-43-1 | methyl-1H-Benzotriazol |
23. ATP
Absehbar ist ebenfalls schon das Inkrafttreten der 23. ATP (DVO (EU) Nr.2025/1222) am 01.02.2027.
Sie enthält:
- 22 neue Einträge (u.A. N-1-Naphtylanilin, Distickstoffmonoxid) und
- 10 Änderungen (u.A. 3-iodo-2-Propynylbutylcarbamat, Isophoron-di-Isocyanate)
Bezüglich der Chemikalien-Verbotsverordnung ist unter anderem die Neueinstufung von Distickstoffmonoxid (Lachgas) mit H360Df zu beachten, das z.B. als Treibmittel eingesetzt wird sowie die Neueinstufung von 3-iodo-2-Propynylbutylcarbamat, das jetzt als akut toxisch GHS06 zu kennzeichnen ist.
DEKRA unterstützt Unternehmen durch das Erstellen von Sicherheitsdatenblättern in Deutsch und auch in weiteren Sprachen für über 30 Rechtsräume. Damit Unternehmen immer sicher sein können, dass ihre Sicherheitsdatenblätter aktuell und rechtskonform sind, bietet DEKRA auch einen kostengünstigen Aktualisierungsservice an.
Weitere Informationen finden Sie unter
Sicherheitsdatenblätter und Produktkennzeichnung
Gefahrstoffetiketten
Die CLP-Verordnung macht auch detaillierte Vorgaben zu Inhalt und Layout von Gefahrstoffetiketten. Die 2024 veröffentlichte Novelle der Verordnung brachte hier umfangreiche Änderungen, wie z.B. detaillierte Festlegungen der Mindestschriftgröße. Außerdem wurden Faltetiketten für deutlich mehr Fälle zulässig.
Allerdings hat die EU-Kommission im Sommer 2025 nach Protesten der Verbände hier nochmals Vorschläge vorgelegt, um die Kennzeichnungsvorschriften einfacher Umsetzbar zu machen („Chemicals Simplification Omnibus“). Über diese Vorschläge berät aktuell das EU-Parlament. Es ist davon auszugehen, dass eine Einigung von Kommission, Rat und Parlament erst in Q2 2026 erzielt wird. Daher wurde die Übergangsfrist der CLP-Novelle bis 01.01.2027 verlängert.
Für viele Unternehmen ist es eine Herausforderung, Gefahrstoffetiketten rechtskonform zu erstellen. DEKRA unterstützt hier tatkräftig mit Expertise: Unsere Experten ermitteln die erforderlichen Inhalte, unsere Grafikdesigner erstellen im CI des jeweiligen Unternehmens eine druckfertige Vorlage.
Weitere Informationen finden Sie unter
Sicherheitsdatenblätter und Produktkennzeichnung