Anschlageinrichtungen

Prüfung und Zertifizierung nach Bauproduktenverordnung

Permanent befestigte Anschlageinrichtungen benötigen eine allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (abZ/abG), eine ETA oder den Nachweis der EN 17235.

Als vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) akzeptiertes Prüfinstitut sowie als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Bauordnung (NRW68) führen wir für Sie die erforderlichen Zertifizierungen und Prüfungen auf Grundlage der Prüfvorgaben der abZ/abG, des EAD und der EN 17235 in unserem Prüflabor durch und erstellen anschließend den Prüfbericht, der Basis für die Erteilung einer abZ/abG, einer ETA oder zur Ausstellung einer Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit nach BauPVO (Bauprodukteverordnung) ist.

Unsere Services

Mit unserer umfassenden Laborausstattung als vom DIBt anerkanntes Prüflabor prüfen wir Anschlageinrichtungen vom Typ A,C und D, welche zum Beispiel auf folgende Untergründe montiert sind: Stehfalzdach, Profiltafeldach. Gleitbügeldach, Sandwichdach, Trapezdach, Bitumendach, Foliendach, Metall, Holz, Beton oder auch Stein. Als Überwachungsstelle und Zertifizierungsstelle nach Bauordnung (NRW68) können wir die in den abZ geforderte regelmäßige Überwachung und Zertifizierung ebenfalls durchführen.

DEKRA – der Partner für umfassende Sicherheit nach PSA-Verordnung

  • Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung in der Prüfung und Zertifizierung von PSA und unterstützen Unternehmen gezielt bei der Einhaltung der PSA-Verordnung oder auch der Bauproduktenverordnung.
  • Unser weltweites Expertennetzwerk bietet auch branchespezifische, länderübergreifende Lösungen
  • Mit unseren umfassenden Dienstleistungen bieten wir optimale Unterstützung.
  • Unser besonderer Service: Gutachten zu PSA gegen Absturz und die Untersuchung von Unfallgeräten.