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Ausgabe von Fahrerkarten
DEKRA ist Ausgabestelle für Kontrollgerätekarten
In der EU müssen alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge einschließlich Anhängefahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht und Busse mit mehr als 9 Sitzen mit dem digitalen Tachographen (DTCO) ausgerüstet sein.

Mit dem digitalen Tachographen will die EU-Kommission mögliche Manipulationen bei der Aufzeichnung von Geschwindigkeiten sowie bei Lenk- und Ruhezeiten verhindern. Im Gegensatz zum mechanischen Fahrtenschreiber zeichnet der digitale Tachograph diese Daten nicht mehr analog auf eine Diagrammscheibe, sondern elektronisch auf die Chipkarte, der persönlichen Kontrollgerätekarte, des Fahrers auf.
Die sogenannten digitalen Kontrollgerätekarten – persönliche Fahrerkarte, Unternehmenskarte und Werkstattkarte – gibt es bei autorisierten Ausgabestellen. Die Karten können in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt bei den DEKRA Ausgabestellen beantragt werden.
Weitere Informationen zum Digitalen Tachographen, zu den DEKRA Ausgabestellen und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter DEKRA.net.
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