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Beleihungswertermittlung

Sicherheit für Finanzdienstleister

Beleihungswertermittlung

Im Auftrag von Kreditinstituten ermittelt DEKRA den Beleihungswert von Grundstücken gemäß § 16 Absatz 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes.

Vom Standardobjekt bis zu anspruchsvollen Gewerbekomplexen - für finanzwirtschaftliche Zwecke qualifizierte sowie erfahrene Gutachter übernehmen die verschiedenen Bewertungsaufgaben.

Ein hohes Maß an Service, Qualität und Professionalität stehen für uns an erster Stelle.

Wir arbeiten mit moderner Software, welche die fristgerechte und zur Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) konforme Leistungserbringung auch bei umfangreichem Auftragsvolumen sicherstellt.

Spezielle Rahmenbedingungen von Banken und Sparkassen finden Berücksichtigung.

Das DEKRA Leistungsspektrum zum Beleihungswert umfasst:

Unsere für finanzwirtschaftliche Zwecke zertifizierten und fortlaufend überwachten Wertgutachter übernehmen ausführliche Markt- und Beleihungsgutachten.

Das DEKRA Leistungsspektrum für Markt- und Beleihungswertgutachten nach § 5 BelWertV umfasst:

  • Besichtigung innen und außen, Besichtigungsprotokoll und Fotodokumentation
  • Gutachtenerstellung über Softwareanwendung
  • Beschreibung der Lage, Nutzung, baulichen Anlagen, rechtlichen Gegebenheiten
  • pauschale Angaben zu Instandhaltungsrückstau / anstehenden Sanierungen
  • Überprüfung / Ermittlung Wohn- u. Nutzflächen, Bruttogrundfläche anhand vorhandener Bauunterlagen
  • Datenresearch (Mieten, Kaufpreise), Überprüfung der vereinbarten Mieten
  • Darlegung der Bewertungsgrundlagen und Wertansätze
  • Bodenwertermittlung sowie Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertermittlung (Zwei-Säulen-Prinzip)
  • Plausibilisierung über geeignete Vergleichskaufpreise oder Ertragskennziffern
  • Einschätzung zu Lage, Verwertbarkeit, Vermietbarkeit, Möglichkeit der Drittverwendung, Hochwasserrisiko
  • Aussage zum Beleihungsrisiko

Sie erhalten die Leistungen aus einer Hand. Von der ersten Besichtigung über die Gutachtenerstellung bis zur Überprüfung der Bewertungsgrundlagen sind unsere für die Beleihungswertermittlung qualifizierten Gutachter für Sie da.

Bei Immobilien im Kleindarlehensbereich kann nach § 24 BelWertV eine vereinfachte Wertermittlung erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Objekte wohnwirtschaftlich genutzt werden. Bei einer teilweise gewerblichen Nutzung darf deren Ertragsanteil ein Drittel des Rohertrags nicht überschreitet.

Das DEKRA Leistungsspektrum für Markt- und Beleihungswert gemäß § 24 BelWertV umfasst:

  • Besichtigung i.d.R. innen und außen, Besichtigungsprotokoll und Fotodokumentation
  • Wertermittlung über Softwareanwendung
  • Beschreibung der Lage, Nutzung, baulichen Anlagen, rechtlichen Gegebenheiten in Stichpunkten
  • pauschale Angaben zu Instandhaltungsrückstau / anstehenden Sanierungen
  • Überprüfung / Ermittlung Wohn- u. Nutzflächen, Bruttogrundfläche anhand vorhandener Bauunterlagen
  • Datenresearch (Mieten, Kaufpreise), Überprüfung der vereinbarten Mieten
  • Bodenwertermittlung sowie Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertermittlung
  • Plausibilisierung über geeignete Vergleichskaufpreise oder Ertragskennziffern
  • Einschätzung zu Lage, Verwertbarkeit, Vermietbarkeit, Möglichkeit der Drittverwendung, Hochwasserrisiko
  • Aussage zum Beleihungsrisiko

Sie benötigen Unterstützung für die Erledigung Ihrer Kernaufgaben? Mit unserem bundesweiten Netzwerk qualifizierter Sachverständigen sind wir auch kurzfristig für Sie gern im Einsatz.

Das DEKRA Leistungsspektrum für sonstige Leistungen umfasst:

  • Plausibilisieren vorliegender Bewertungen u.a. in Bezug auf Berechnungen, Grundlagen und die angesetzten Bewertungsparameter
  • Besichtigungen, i.d.R. mit Innen- und Außenbesichtigung nach entsprechender Terminvereinbarung, Anfertigung eines Protokolls zu Lage- und Objekteigenschaften sowie Fotodokumentation
  • Feststellung des Bautenstandes mit prozentualen Angaben nach Gewerken
  • Schlussbesichtigungen zum Abgleich der Bauausführung mit den Bauunterlagen und der Einhaltung weiterer Bedingungen, welche z.B. einer Finanzierung zugrunde lagen
  • Wohn- , Nutz- und Mietflächenermittlungen als Grundlage für die Wertermittlung
  • Zusammenstellung und Einholung von wichtigen Unterlagen zu ihrer Immobilie, inklusive Sichtung von Bauakten

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen, gerne unterbreiten wir Ihnen ein Pauschalangebot.

Kontakt

DEKRA Service Hotline

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0800.333 333 3
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