EmpCo Reminder: Nachhaltigkeitskommunikation jetzt dringend auf den Prüfstand stellen

07. Okt. 2026Sustainability Stories

Neue Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gelten seit dem 27. September 2026

Nachhaltigkeit ist für viele Unternehmen längst Teil der Marken- und Produktkommunikation. Doch mit der Umsetzung der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) steigen die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen deutlich.

In Deutschland sind die entsprechenden Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) seit 27. September 2026 in Kraft. Unternehmen müssen deshalb umgehend prüfen, welche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sie gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern verwenden – etwa auf Websites, in Online-Shops, in Produktinformationen, Katalogen, Broschüren, Social Media oder Werbekampagnen.
Ziel der neuen Regelungen ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umweltversprechen und Greenwashing zu schützen. Für Unternehmen bedeutet das vor allem: Nachhaltigkeitskommunikation muss konkret, nachvollziehbar und belastbar werden.

Welche Aussagen sind künftig besonders kritisch?

Nicht jede Aussage zum Thema Nachhaltigkeit ist automatisch unzulässig. Entscheidend ist, was genau behauptet wird, worauf sich die Aussage bezieht und ob sie sich durch geeignete Informationen belegen lässt.
Besonders relevant sind unter anderem folgende Bereiche:
Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „nachhaltig“ oder „klimafreundlich“ werden künftig besonders kritisch betrachtet. Solche allgemeinen Umweltaussagen sind nach den neuen Vorgaben grundsätzlich problematisch, wenn nicht eine entsprechende anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann. Auch soziale Aussagen wie „fair“ und „verantwortungsbewusst“ dürfen nicht mehr ohne entsprechende Belege verwendet werden.
Für Unternehmen bedeutet das: Statt allgemeiner Werbeaussagen sollte möglichst konkret beschrieben werden, welche Umwelt- oder Sozialleistung tatsächlich erreicht wurde und worauf sich diese bezieht.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Umfang einer Aussage.
Bezieht sich beispielsweise die Angabe „50 % recyceltes Material“ nur auf die Verpackung, darf daraus nicht der Eindruck entstehen, das gesamte Produkt bestehe zu 50 % aus recycelten Materialien. Die EmpCo-Regelungen untersagen Aussagen, die hinsichtlich ihres Geltungsbereichs einen falschen Eindruck vermitteln.
Unternehmen sollten deshalb klar dokumentieren und kommunizieren, auf welche Produktkomponente oder welchen Teil des Produkts sich die Aussage bezieht, welche Systemgrenzen gelten, welche Lebenszyklusphasen berücksichtigt werden, und welche Umweltleistung konkret beschrieben wird.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Kommunikation von Klimaneutralität und vergleichbaren Aussagen.
Produktbezogene Aussagen, wonach ein Produkt hinsichtlich seiner Treibhausgasemissionen neutral, reduziert oder positiv sei, dürfen künftig nicht auf einer Kompensation von Emissionen außerhalb der Wertschöpfungskette des betreffenden Produkts beruhen. Die Richtlinie nennt hierzu ausdrücklich unter anderem Aussagen wie „klimaneutral“, „CO₂-neutral“, „CO₂-positiv“ oder „mit Klimaausgleich“.
Das bedeutet nicht, dass Unternehmen nicht über Klimaschutzmaßnahmen oder Investitionen in Klimaschutzprojekte sprechen dürfen. Entscheidend ist vielmehr, dass eine solche Kommunikation nicht den irreführenden Eindruck erweckt, die Umweltwirkung des beworbenen Produkts selbst werde dadurch neutralisiert.
Auch Aussagen über zukünftige Umweltleistungen werden konkreter geregelt.
Wer beispielsweise ankündigt, die Umweltleistung eines Produkts oder Unternehmens künftig deutlich zu verbessern, muss diese Aussage durch klare, objektive, öffentlich zugängliche und überprüfbare Verpflichtungen untermauern.
Dafür verlangt die EmpCo unter anderem einen detaillierten und realistischen Umsetzungsplan mit:
  • messbaren und zeitgebundenen Zielen,
  • konkreten Maßnahmen,
  • den erforderlichen Ressourcen und Verantwortlichkeiten,
  • einer nachvollziehbaren Umsetzungsperspektive und
  • einer regelmäßigen Überprüfung durch einen unabhängigen externen Sachverständigen.
Die Ergebnisse dieser Überprüfung müssen Verbrauchern zugänglich gemacht werden.
Ein allgemeines Versprechen wie „Wir werden bis 2050 klimaneutral“ sollte deshalb nicht isoliert kommuniziert werden. Entscheidend sind die dahinterliegenden Maßnahmen, Zwischenziele, Kennzahlen und der nachvollziehbare Umsetzungsplan.
Auch Nachhaltigkeitssiegel und Gütezeichen stehen stärker im Fokus.
Die EmpCo sieht Einschränkungen für Nachhaltigkeitssiegel vor, wenn diese nicht auf einem entsprechenden Zertifizierungssystem beruhen oder nicht von öffentlichen Stellen eingerichtet wurden. Unternehmen sollten daher insbesondere eigene Nachhaltigkeitslabels und selbst entwickelte Zeichen überprüfen.
Bei Siegeln kommt es unter anderem darauf an, ob transparente Kriterien, ein nachvollziehbares Zertifizierungssystem und eine unabhängige Prüfung dahinterstehen.
Nicht alles, was gesetzlich vorgeschrieben ist, darf als besondere Umwelt- oder Nachhaltigkeitsleistung beworben werden.
Unternehmen sollten daher prüfen, ob eine beworbene Eigenschaft tatsächlich einen besonderen Vorteil darstellt oder lediglich eine ohnehin bestehende gesetzliche Anforderung erfüllt. Auch dies kann im Einzelfall als irreführende Kommunikation problematisch sein.

Was sollten Unternehmen jetzt konkret prüfen?

Für den Mittelstand empfiehlt sich ein strukturierter Blick auf die gesamte B2C-Kommunikation. Besonders relevant sind:
  • Nachhaltigkeits- und Umweltclaims erfassen
    Alle relevanten Aussagen aus Website, Online-Shop, Produktbeschreibungen, Verpackungen, Broschüren, Anzeigen und Social Media zusammentragen.
  • Aussage und Geltungsbereich prüfen
    Ist eindeutig, worauf sich die Aussage bezieht – beispielsweise auf das Produkt, eine Komponente, die Verpackung, einen Produktionsschritt oder das gesamte Unternehmen?
  • Nachweise dokumentieren
    Für jede relevante Aussage sollten belastbare Daten, Berechnungen, Studien oder andere geeignete Nachweise vorhanden sein.
  • Allgemeine Begriffe hinterfragen
    Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“ nicht isoliert verwenden, sondern prüfen, ob die konkrete Umweltleistung ausreichend belegt werden kann.
  • Klimabezogene Aussagen besonders sorgfältig prüfen
    Insbesondere Aussagen zu Klimaneutralität, CO₂-Neutralität, Kompensation und reduziertem CO₂-Fußabdruck sollten hinsichtlich ihrer Grundlage und ihres Bezugs geprüft werden.
  • Zukunftsziele mit konkreten Plänen hinterlegen
    Wer mit künftigen Umweltleistungen wirbt, sollte messbare Ziele, Maßnahmen, Zeitpläne und Verantwortlichkeiten dokumentieren und die erforderliche externe Überprüfung berücksichtigen.
  • Nachhaltigkeitssiegel und Labels überprüfen
    Kriterien, Zertifizierungssystem, Vergabeprozess und Unabhängigkeit der Prüfung sollten nachvollziehbar sein. Eigene oder nicht ausreichend belegte Nachhaltigkeitszeichen sind besonders kritisch.
  • Interne Freigabeprozesse etablieren
    Nachhaltigkeitsaussagen sollten nicht ausschließlich durch Marketing oder Vertrieb freigegeben werden. Sinnvoll ist ein klarer Prozess, in dem fachliche Nachweise und rechtliche Anforderungen vor Veröffentlichung geprüft werden.
  • Aussagen regelmäßig aktualisieren
    Nachhaltigkeitsdaten können sich verändern. Unternehmen sollten deshalb festlegen, wie Daten, Quellen und Claims aktualisiert und dokumentiert werden.

Sind Ihre Nachhaltigkeitsaussagen EmpCo-ready?

Die neuen Anforderungen sind auch für mittelständische Unternehmen relevant. Gerade dort werden Nachhaltigkeitsangaben häufig dezentral erstellt – etwa durch Marketing, Produktmanagement, Vertrieb oder einzelne Geschäftsbereiche.
Umso wichtiger ist ein pragmatischer Prozess: Welche Aussagen verwenden wir? Wer verantwortet sie? Welche Daten belegen sie? Und wie können wir den Nachweis gegenüber Kunden nachvollziehbar machen?
Eine externe Prüfung kann dabei insbesondere bei komplexen Umweltkennzahlen, produktspezifischen Aussagen, Klimazielen oder Nachhaltigkeitslabels sinnvoll sein.
DEKRA bietet unter anderem die unabhängige Prüfung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen, die Bewertung von CO₂-Reduktionsmaßnahmenplänen sowie die Prüfung von Nachhaltigkeitslabels und zugrunde liegenden Kriterien an. Prüfen Sie jetzt Ihre Umweltaussagen, Zukunftsversprechen und Nachhaltigkeitssiegel – und schaffen Sie eine belastbare Grundlage für eine transparente und glaubwürdige Kommunikation.
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