EU-Verpackungsverordnung tritt in Kraft
25. Aug. 2026Die EU-Verpackungsverordnung (VO (EU) 2025/40) löst die Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle ab. Sie gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten und bringt für Unternehmen eine Reihe von neuen Verpflichtungen.
Neu ist vor allem die Differenzierung der Rollen: Ein Unternehmen, das Verpackungen befüllt und die verpackte Ware auf den Markt bringt ist häufig gleichzeitig „Erzeuger“ und „Hersteller“. Ersterer ist für die Einhaltung der Anforderungen an die Verpackung zuständig, letzterer hingegen trägt die erweiterte Herstellerverantwortung für die Verwertung der Verpackungsabfälle.
Die neuen Pflichten treten gestaffelt in Kraft. Seit dem 12.08.2026 sind zusätzlich zu den schon bestehenden Schwermetallgrenzwerte bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt auch PFAS-Grenzwerte einzuhalten. Außerdem müssen Erzeuger für die Verpackungen Konformitätserklärungen erstellen, die – gestützt auf technische Dokumentation wie z.B. Laborberichte oder Lieferantennachweise – eine Einhaltung der PPWR-Anforderungen zusichern.
In den nächsten Jahren wird eine Reihe weiterer Anforderungen zur Recyclingfähigkeit, zu Rezyklatgehalt bei Kunststoffverpackungen und zur EU-weit harmonisierten Kennzeichnung mittels weiterer EU-Rechtsakte ergänzt werden.
Allerdings sind schon jetzt einige Probleme bei der Umsetzung festgestellt worden, so z.B. die Pflicht für Hersteller, sich bei den jeweiligen nationalen Abfallregistern im Empfängerland des verpackten Produkts anzumelden. Die zuständige EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hat bereits Vereinfachungen im Rahmen eines sog. Omnibus-Verfahrens angekündigt, z.B. weitere Ausnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen.
Um im Kontext dieser komplexen Rechtslage sicher zu navigieren unterstützt DEKRA Unternehmen bei der Umsetzung dieser Anforderungen, z.B. bei Konformitätserklärung und technischer Dokumentation. Weitere Informationen finden Sie unter:
EU Verpackungsverordnung | DEKRA
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Das DEKRA Labor für Umwelt- und Produktanalytik unter dem Dach der DEKRA Automobil GmbH bietet Herstellern und Inverkehrbringern von Lebensmittelbedarfsgegenständen und Konsumgütern darüber hinaus die Möglichkeit für PFAS- und Schwermetallanalysen.