DEKRA Expertentipp: Reifenreparatur

25. Aug. 2022 Werkstatt & Service / Kfz-Gewerbe
Grundsätzlich stellt eine fachgerecht ausgeführte Reparatur eines Reifens eine preisgünstige und kundenfreundliche Alternative zur Wiederherstellung der vollen und uneingeschränkten Gebrauchsfähigkeit des Reifens dar. Dazu bestehen in Kfz-Betrieben und im Reifengewerbe immer wieder Unsicherheiten.
Der wohl wichtigste Aspekt ist, dass der Ausführende (!) einer Reparaturarbeit die Haftung für alle Schäden übernimmt, die aus dem Gebrauch eines reparierten Reifens resultieren.

Der Ausführende einer Reparatur trägt damit auch die Verantwortung für Schäden, die nicht unmittelbar aus der Reparatur selbst herrühren.

Die gesetzliche Gewährleistung durch den Reifenhersteller erlischt mit dem Zeitpunkt der Reparatur. Die Verantwortung des Ausführenden umfasst daher unter anderem die Inspektion des Reifens, insbesondere die Beurteilung der Beschädigung und eventueller Folgeschäden, die Entscheidung zur Durchführung der Reparatur sowie ihre Ausführung.
Reifenreparaturen sind Bestandteil eines so genannten gefahrengeneigten Handwerks (hier des Reifen- und Vulkanisationstechnik-Handwerks). Die gewerbliche Ausführung von Reifenreparaturen unterliegt daher der Meisterpflicht. Das bedeutet, dass derartige Arbeiten gewerblich nur von Betrieben durchgeführt werden dürfen, die einen Meister für Reifen- und Vulkanisationstechnik beschäftigen und die mit diesem Handwerk auch in die Handwerksrolle eingetragen sind.
Darüber hinaus gibt es für artverwandte Berufe, etwa Kfz-Mechatroniker, die Möglichkeit einen Befähigungsnachweis nach § 7a der Handwerksordnung zu erwerben um ebenfalls Reifenreparaturen gewerblich durchführen zu können. Auch wenn diese Befähigung (ebenso wie eine Meisterprüfung) zeitlich nicht begrenzt ist, empfiehlt DEKRA, in regelmäßigen Abständen das Wissen und die Fertigkeiten bei entsprechenden Weiterbildungsorganisationen zu erneuern und aufzufrischen.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass ein Reifen mit einer fachgerechten Reparatur keine Abschläge in Hochgeschwindigkeit oder Tragfähigkeit erfährt. Der Reifen ist damit nach einer Reparatur uneingeschränkt weiterverwendbar. Eine fachgerechte, professionell durchgeführte Reparatur stellt damit für den Kunden eine preisgünstige Alternative zum Neukauf dar. Wenn z.B. der zu reparierende Reifen schon zur Hälfte abgefahren ist, müsste man beim Neukauf unter Umständen den Reifen auf der gegenüberliegenden Position der gleichen Achse ebenfalls ersetzen, so dass hier entsprechende Folgekosten entstehen. Für den Reifenhändler bzw. den ausführenden Betrieb ist die Reifenreparatur eine Servicearbeit für den Kunden, den dieser im Idealfall mit dem Neukauf des nächsten Reifensatzes honoriert.
Allgemeine Informationen zur Reifenreparatur findet der Kfz-Fachmann in der Regel beim BRV (Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk). Aus- und Weiterbildungen bietet insbesondere die Stahlgruber-Stiftung in München an.
Fragen oder Feedback zum Artikel: Kontakt zu DEKRA