Führerschein in Deutschland

Deutschen Führerschein erwerben / ausländische Fahrerlaubnis anerkennen lassen

Wer in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis gemäß § 2 des Straßenverkehrsgesetzes. Die Fahrerlaubnis wird für bestimmte Klassen erteilt und durch einen Führerschein nachgewiesen.
Es ist sicherlich für Sie nicht die wichtigste Frage in Bezug auf die Integration in einem neuen Land, aber mobil sein bedeutet mehr Lebensqualität und bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Neben einem größeren Einzugsgebiet für die Arbeitssuche erschließen sich möglicherweise auch andere Arbeitsaufgaben. Außerdem ist der Fahrerlaubniserwerb eine wichtige integrative Maßnahme.
Fragen Sie Ihre Führerscheinstelle
In allen Angelegenheiten rund um Ihren Führerschein, von der Antragstellung, über die Entscheidung einer notwendigen Ausbildung und Prüfung, bis zur Erteilung der Fahrerlaubnis, ist für Sie die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung zuständig.
Neben der Erteilung der Fahrerlaubnisse wird dort der internationale Führerschein ausgestellt. Darüber hinaus erteilt die Fahrerlaubnisbehörde auch die Erlaubnis zum Führen von Taxi und Krankenkraftwagen.
Bei allen Anliegen an die Fahrerlaubnisbehörde müssen Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel,…) vorgelegt werden und es ist häufig ein persönliches Erscheinen erforderlich. Individuelle Anfragen werden meist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht telefonisch beantwortet.
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Die rechtlichen Vorschriften für die Umschreibung von Fahrerlaubnissen aus dem Ausland sind sehr vielfältig und sind immer eine Einzelfallentscheidung. Diese vorliegende Zusammenstellung dient ausschließlich zur Information und ist nicht rechtsverbindlich. Umfassend können Sie sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), oder bei der für Sie zuständigen örtlichen Fahrerlaubnisbehörde Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung informieren.
In folgenden Flyern in Deutsch, Englisch und Hocharabisch möchten wir Sie zu folgenden Themen informieren:
  • Befristung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis, die nicht aus einem EU- oder EWR-Staat stammt
  • Umschreibung einer vorhandenen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis
  • Erstmaliger Erwerb einer Fahrerlaubnis