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Mythos aufgedeckt: Lohnt sich ein Wertgutachten nur bei teuren Oldtimern?

Brauchen ein Wertgutachten nur die Besitzerinnen und Besitzer von Klassikern, die Millionen wert sind? Weit gefehlt. Unser DEKRA Experte Carsten Bräuer räumt mit diesem Irrtum auf und erklärt, ab welchem Fahrzeugwert ein Gutachten wirklich sinnvoll ist, wer es erstellen darf und wie lange der Prozess dauert.

Teuer ist relativ

Unser Fachmann stellt gleich zu Beginn eine Gegenfrage: Was genau bedeutet „teuer“? Der Begriff ist schließlich relativ, so unser Spezialist: „Was für den einen teuer ist, ist für den anderen günstig – und umgekehrt.“ Ein Wertgutachten ist deshalb nicht erst bei besonders hochpreisigen Fahrzeugen empfehlenswert, sondern grundsätzlich bei jedem Oldtimer, der über eine Spezialversicherung abgesichert werden soll.

Wozu ein Wertgutachten dient

Ein Gutachten hilft vor allem bei der richtigen Einstufung des Fahrzeugs bei der Versicherung. Wer die passende Police abschließen will, braucht eine belastbare Grundlage. Im Schadensfall zählt genau diese Dokumentation. Besonders wichtig wird sie, wenn das Fahrzeug durch Diebstahl oder Feuer vollständig verloren geht. Dann existiert kein Auto mehr, an dem der Zustand nachträglich festgestellt werden könnte. Nur die vorherige Dokumentation zeigt dann, was tatsächlich vorhanden war. Aus diesem Grund empfiehlt Carsten Bräuer, ein bestehendes Gutachten etwa alle drei Jahre zu aktualisieren. In diesem Zeitraum verändert sich einiges: Reparaturen werden ausgeführt, der Kilometerstand steigt und Marktpreise verschieben sich.

Bewertungsbericht oder Bewertungsgutachten

DEKRA unterscheidet zwischen zwei Produkten. Bis zu einem Fahrzeugwert von etwa 80.000 Euro empfiehlt sich der Oldtimer-Bewertungsbericht. Er beschreibt das Fahrzeug in drei Kategorien: Außen, Innen und Technik. Dieses standardisierte Vorgehen eignet sich vor allem für Fahrzeuge ab den 1990er-Jahren, die in der Regel ähnlich aufgebaut sind.
Bei höherwertigen und individuellen Fahrzeugen – etwa aus dem Vorkriegsbereich – reicht diese Einteilung nicht aus. Hier kommt das Bewertungsgutachten zum Einsatz, das rund 20 einzelne Baugruppen separat beschreibt: Sitze, Lenkrad, Armaturen, Räder, Motor und vieles mehr. Der Grund liegt im Detail. Der Fachmann nennt ein Beispiel: Werden bei einem Fahrzeug mit Bewertungsbericht die Räder gestohlen, erstattet die Versicherung häufig nur einen pauschalen Betrag. Bei einem detailliert beschriebenen Bewertungsgutachten hingegen ist genau dokumentiert, welcher Hersteller, welche Ausführung und welcher Zustand vorlag und damit auch, welcher Wert tatsächlich ersetzt werden muss.
Wie groß die Spanne dabei sein kann, zeigt ein Blick in Carsten Bräuers eigene Praxis. Der durchschnittliche Wert eines begutachteten Oldtimers liegt aktuell bei knapp 10.000 Euro – Spitzenreiter der Zulassungsstatistik sind Fahrzeuge wie der VW Käfer oder die Mercedes-Benz Baureihe W123. Schaut man sich Ergebnisse von Auktionen der letzten Jahre an, liegen spezielle Fahrzeuge im deutlich 2-stelligen Millionenbereich. Solche Fälle bleiben die Ausnahme, machen aber deutlich, warum bei außergewöhnlichen Fahrzeugen jedes Detail im Gutachten zählt.

Wer darf ein Wertgutachten erstellen?

Ein Wertgutachten sollte immer eine neutrale Stelle ausstellen. Nur so bleibt die Einschätzung frei von wirtschaftlichen Interessen. Bei DEKRA durchlaufen die Sachverständigen dafür mehrere Lehrgänge. Sie lernen, worauf es bei einem Oldtimer ankommt und wie die Einstufung nach dem bekannten Notensystem von 1 bis 5 funktioniert. Kleine Abweichungen zwischen zwei Gutachtern, wie etwa einer halben Schulnote, sind laut Carsten Bräuer normal und marktüblich. Größere Diskrepanzen dagegen sollten nicht vorkommen.

Ab welchem Wert lohnt sich ein Gutachten?

Unser Experte ordnet den Mythos ein: „Bei sogenannten ‚Brot-und-Butter-Autos‘ mit einem Zustand schlechter als Note 3 und einem Wert unter 5.000 Euro wird tatsächlich selten ein Wertgutachten beauftragt. Das liegt daran, dass diese Fahrzeuge meist nicht bei Spezialversicherern für Oldtimer laufen.“ Ab einem ungefähren Wert von etwa 5.000 bis 6.000 Euro komme es dagegen deutlich häufiger vor – nicht selten sogar auf Verlangen der Versicherung selbst. Viele Anbieterinnen und Anbieter versichern nur Fahrzeuge ab Zustandsnote 3 und verlangen dafür einen entsprechenden Nachweis.
Wichtig: Kundinnen und Kunden erhalten nach Abschluss einer neuen Versicherung in der Regel sechs Wochen Zeit, ein Gutachten nachzureichen. Bis dahin gilt der von der Kundin oder dem Kunden angegebene Wert vorläufig.

Wie lange dauert die Erstellung?

Der Zeitaufwand hängt stark vom Fahrzeug ab. Bei einem Fahrzeug aus den 1990er-Jahren rechnet Carsten Bräuer mit rund zwei Stunden vor Ort. Bei einem Vorkriegsfahrzeug mit vielen wertbildenden Details kann die Begutachtung dagegen fünf bis sechs Stunden und mehr in Anspruch nehmen. Nach der Besichtigung und der digitalen Fotodokumentation folgt die Auswertung am Schreibtisch. Insgesamt liegt das fertige Gutachten meist nach ein bis anderthalb Wochen vor, bei aufwendigeren Fällen nach maximal zwei bis drei Wochen. Damit bleibt genug Zeit, um die sechswöchige Frist der Versicherungen sicher einzuhalten. Es muss noch beachtet werden, dass eine Terminfindung für die Besichtigung auch noch Zeit benötigt.

Fazit: Klarer Wert statt Bauchgefühl

Ein Wertgutachten lohnt sich also nicht ausschließlich bei besonders teuren Fahrzeugen. Die Grenze liegt deutlich niedriger: Schon ab etwa 5.000 Euro Fahrzeugwert kann ein Gutachten sinnvoll und teilweise sogar notwendig sein. Wer sein Fahrzeug korrekt versichern und im Schadenfall optimal abgesichert sein möchte, kommt an einer neutralen Bewertung kaum vorbei; unabhängig davon, ob der Klassiker 5.000 oder 5 Millionen Euro wert ist.
Mit unserem Wertgutachten erhalten Sie eine neutrale, fachlich fundierte Einschätzung Ihres Fahrzeugs – erstellt von speziell geschulten Sachverständigen und digital innerhalb weniger Wochen verfügbar. Ob Bewertungsbericht oder Bewertungsgutachten: Wir liefern Ihnen die passende Dokumentation für die richtige Versicherungseinstufung und den Ernstfall.

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