Änderungsabnahme – Tuning und Eintragungen
Änderungsabnahme und Teilegutachten für Privatkunden
Individuelle Umbauten wie Tieferlegungen, Sonderräder oder leistungssteigernde Maßnahmen machen Ihr Fahrzeug einzigartig. Technische Änderungen können jedoch Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis haben. In vielen Fällen ist daher eine Änderungsabnahme erforderlich, um das Fahrzeug weiterhin rechtssicher im Straßenverkehr betreiben zu dürfen.
DEKRA unterstützt Sie bundesweit bei der Prüfung technischer Änderungen und informiert Sie darüber, welche Abnahme oder Genehmigung in Ihrem konkreten Fall notwendig ist.
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Warum ist eine Abnahme meiner Fahrzeugänderung erforderlich?
Warum ist eine Abnahme meiner Fahrzeugänderung erforderlich?
Technische Änderungen am Fahrzeug – etwa durch Tuning, Umbauten oder Nachrüstungen – können gemäß § 19 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, wenn sie nicht ordnungsgemäß genehmigt oder abgenommen werden.
Eine Änderungsabnahme stellt sicher, dass:
- die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird,
- sich das Abgas- oder Geräuschverhalten nicht unzulässig verändert,
- keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht.
Typische Änderungen mit Abnahmepflicht sind unter anderem:
- Fahrwerksänderungen (z.B. Tieferlegung)
- Anbau von Sportpuffanlagen und Spoilern
- Verwendung von Sonderrädern
- Softwareänderung und Chiptuning
Wann ist eine Änderungsabnahme erforderlich?
Welche Unterlagen benötige ich?
Bauartgenehmigung und Teilegutachten für Fahrzeugteile
Für den Einbau bestimmter Fahrzeugteile ist eine amtlich genehmigte Bauart vorgeschrieben. Diese Teile müssen gemäß § 22a StVZO sowie einschlägiger EU- und ECE-Regelungen mit einem Prüfzeichen gekennzeichnet sein.
Typische bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile:
- Lichttechnische Einrichtungen (z.B. Lichtmaschinen, Scheinwerfer für Abblendlicht)
- Zusatzheizungen (ausgenommen elektrische Heizungen sowie Warmwasserheizungen)
- Scheiben aus Sicherheitsglas
- Sicherheitsgurte und andere Rückhaltesysteme
Liegt kein Teilegutachten oder keine Bauartgenehmigung vor (z. B. bei Einzelanfertigungen oder Importteilen), ist eine Einzelbegutachtung durch eine anerkannte Prüfstelle erforderlich.
Die Prüfungen werden durch das DEKRA Automobil Test Center, einem vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) benannten Technischen Dienst durchgeführt. Dort werden Fahrzeugteile nach den gesetzlichen Vorgaben geprüft. Die daraus resultierenden Bauartgenehmigungen oder Teilegutachten bilden für Sie als Fahrzeughalter die rechtliche Grundlage für den zulässigen Einbau.
Je nach Bauteil ist nach dem Einbau zusätzlich eine Änderungsabnahme am Fahrzeug erforderlich, um die Betriebserlaubnis dauerhaft zu erhalten.
Einzelbetriebserlaubnis bei fehlendem Prüfzeugnis
Sicheres Autotuning mit DEKRA
- Wir informieren Sie verständlich über alle gesetzlichen Vorgaben – für mehr Sicherheit und Transparenz bei Ihren Fahrzeuganpassungen.
- Unsere erfahrenen Sachverständigen helfen Ihnen individuell für zulässige Umbauten und Tuningmaßnahmen.
- Wir unterstützen Sie zuverlässig, die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz Ihres Fahrzeugs Schritt für Schritt zu erhalten.
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Schneller, schöner, breiter: Wer seinen PKW tunen möchte, findet hier eine Fülle praktischer Tipps und Hinweise. Damit das eigene Gefährt nach dem Tuning nicht nur eine gute Figur macht, sondern auch im Einklang mit gültigen Vorschriften unterwegs ist.
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