Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile / Teilegutachten

Bestimmte Fahrzeugteile müssen nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 22 a StVZO) bzw. nach verschiedenen EU- und ECE-Vorschriften in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein und ein Prüfzeichen haben wie zum Beispiel:
  • Anhängekupplungen
  • Zusatzheizungen
  • Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien
  • Sicherheitsgurte und Rückhalteeinrichtungen
Auf der Grundlage der Begutachtung durch die DEKRA Experten unseres akkreditierten Technischen Dienstes werden die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Über die Möglichkeiten von Begutachtungen für die Erteilung von Einzelgenehmigungen lassen Sie sich von unseren DEKRA Sachverständigen beraten.
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