Ihre Verantwortung und Prüfpflichten als Anlagenbetreiber
Als Betreiber müssen Sie insbesondere die Dichtheit und Funktion Ihrer Abscheideranlage durch regelmäßige Prüfung sicherstellen. Für den Nachweis der Sicherheit und Funktionsfähigkeit sind dabei die Anforderungen einer Reihe von Verordnungen und Normen zu erfüllen, wie z.B.:
- Indirekteinleiterverordnungen (InDiVO) des jeweiligen Bundeslandes
- DIN 4040-100 oder DIN 1999-100
- DIN 1986 Teil 30, DIN EN 1610
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Nach der Inbetriebnahmeprüfung (Erstprüfung) muss spätestens alle fünf Jahre eine Generalinspektion Ihrer Anlage durchgeführt werden. Bei Leichtflüssigkeitsabscheidern für mineralölbelastete Abwässer wird diese Prüfung nach der Prüfnorm DIN 1999-100 durchgeführt, die Generalinspektion von Fettabscheidern erfolgt nach der DIN 4040-100.
Die Prüfungen beinhalten unter anderem:
- Dichtheitsprüfung der Anlage unter normierten Prüfbedingungen
- Innenbesichtigungen der entleerten und gereinigten Abscheideranlage
- Technische Begutachtung und Beurteilung der Gesamtanlage
Unsere Prüfkompetenz für Ihre Abscheideranlage
Als zugelassene Prüfstelle bietet DEKRA Ihnen alle Prüfungen und Generalinspektionen für Abscheideranlagen, die Sie benötigen. Darüber hinaus entnehmen und analysieren wir auch Abwasserproben und beraten Sie zu Planung und sicherem, kosteneffizienten Anlagenbetrieb.
Diese Leistungen bieten Ihnen unsere erfahrenen DEKRA Sachverständigen:
- Abnahme von Neuanlagen
- Ausarbeitung der Anzeige bei der Wasserbehörde
- Generalinspektion von Leichtflüssigkeitsabscheidern nach DIN 1999-100 (alle 5 Jahre)
- Generalinspektion von Fettabscheidern nach DIN 4040-100 (alle 5 Jahre)
- Dichtheitsprüfung von zuführenden Grundleitungen
- Sachverständige Prüfung der Einleitwerte
- Probennahme und Abwasseranalytik
- Ermittlung und Bewertung von Möglichkeiten zur Verringerung der Schadstofffracht
- Beratung beim Einsatz von Reinigungs- und Betriebsmitteln