Auch wenn es mit dem Auto mal kracht, bedeutet dies nicht zwangsläufig dass nur beim Unfall involvierte Fahrzeuge einen Schaden verbuchen. Oftmals kommt es dabei auch zu sogenannten Anprallschäden an Gebäuden, Umfriedungen oder Bepflanzungen. Hierbei erfordert es eine genaue Prüfung durch erfahrene Sachverständige und Regulierer.