Gut vorbereitet im Ernstfall
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordert Arbeitnehmende, Bewohner und Bewohnerinnen, Gäste sowie Besuchende im Gefahren- und Katastrophenfall zügig in Sicherheit zu bringen. Doch auch der Schutz von unwiederbringlichen Sachwerten wie beispielsweise Kunst- oder Kulturgütern und deren Evakuierung im Gefahrenfall ist eine Verpflichtung gegenüber zukünftigen Generationen. Deshalb ist es für Betriebe jeder Branche unerlässlich, ein Notfallmanagement aufzubauen, mit dem das Auftreten eines Not- beziehungsweise Störfalls minimiert oder bestenfalls verhindert werden kann.
Unsere Experten und Expertinnen von DEKRA unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Notfallplanung und -dokumentation sowie bei Erstellung von Räumungs- und Evakuierungskonzepten, damit Sie auch im Extremfall handlungssicher sind.