Arbeitsmedizin
Für dauerhaft gesunde Leistung am Arbeitsplatz
Nach § 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, zur Unterstützung seiner Aufgaben im Bereich Arbeitsschutz und Unfallverhütung qualifizierte Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Unser Betriebsmediziner führt die Untersuchungen gerne in Ihrer Einrichtung durch. Das spart Ihnen Zeit und Fahrtkosten. Eine Begehung ist ebenfalls gleichzeitig möglich.
In unserer Jahrespauschale sind alle Untersuchungsdienstleistungen enthalten. Lediglich der Impfstoff wird nach tatsächlicher Menge abgerechnet. Damit haben Sie jedes Jahr einen festen Kostenüberblick.