CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung
Förderung einer transparenten Berichterstattung gemäß CSRD und ESRS
In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit von einer freiwilligen zu einer verpflichtenden Aufgabe geworden ist, stellt die Einführung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) einen entscheidenden Schritt dar.
Sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch größere Organisationen sehen sich aufgrund ihrer direkten oder indirekten Berichtspflichten mit der Komplexität der Richtlinie konfrontiert. Dies stellt sie vor die Herausforderung, einerseits die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und andererseits nachhaltige Praktiken in ihre Geschäftsmodelle zu integrieren.
Unser Programm zur CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde entwickelt, um diesen Herausforderungen effektiv zu begegnen. Es unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Erfüllung der Berichtspflichten mit einem Schritt für Schritt Ansatz, der auf die individuellen Bedürfnisse und den aktuellen Status Quo Ihres Unternehmens abgestimmt ist. Gemeinsam mit uns können Sie die transparente Berichterstattung und die Bereitstellung Ihrer Nachhaltigkeitsdaten als neue Geschäftsgrundlage und zentralen Aspekt Ihrer Unternehmensstrategie nutzen.
Sie möchten wissen, wie gut Ihre Organisation schon jetzt auf die Anforderungen der CSRD vorbereitet ist? Dann füllen Sie hier unseren Quick Check aus.
Unser Ansatz
Unser Programm wurde entwickelt, um Ihr Unternehmen umfassend auf die Komplexität der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten und Sie durch einen umfassenden Ansatz zur Einhaltung von CSRD und ESRS zu führen:
1. CSRD- und ESRS-Grundlagenschulung
Einführungskurs zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung, um den Umfang und die Anforderungen der CSRD und ESRS zu verstehen und die Teilnehmenden zu befähigen, erste umsetzbare Schritte zu entwickeln.
2. CSRD Readiness Assessment
3. Wesentlichkeitsanalyse Schulung & Beratung
4. EU-Taxonomie Schulung & Beratung
5. CSRD und ESRS Anwenderschulung
6. Beratung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Machen Sie Ihr Unternehmen mit unserem maßgeschneiderten Programm CSRD-fähig und bereiten Sie sich so auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Wir bieten auch Unterstützung zu anderen internationalen Standards und Rahmenwerken für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an, darunter GRI, DNK, TCFD oder CDP.
Warum DEKRA?
- Wir bieten Ihnen das Fachwissen und die Erfahrung, die Sie für die Einführung wirksamer Nachhaltigkeitsmaßnahmen benötigen.
- Unser globales Expertennetzwerk ist immer auf dem neuesten Stand, was die Entwicklungen von nationalen und internationalen Nachhaltigkeitsvorschriften betrifft.
- Unsere Experten im Bereich Nachhaltigkeit verfügen über ein breites Spektrum an Fachwissen und Branchenkenntnissen.
1. Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen und wann?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird in der EU voraussichtlich fast 50.000 Unternehmen betreffen. Die CSRD gilt für folgende Unternehmen:
- Große Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, kurz NFRD) unterliegen (Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern), müssen im Jahr 2025 für das Geschäftsjahr 2024 Bericht erstatten.
- Große Unternehmen, die bisher nicht der NFRD unterlagen (die aber mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme von ≥ 25 Mio. EUR, einen Nettoumsatz von ≥ 50 Mio. EUR und/oder ≥ 250 Beschäftigte), müssen im Jahr 2026 Daten für das Geschäftsjahr 2025 melden.
- Börsennotierte KMU: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die an geregelten EU-Märkten notiert sind (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen), müssen im Jahr 2027 auch für das Geschäftsjahr 2026 Bericht erstatten, obwohl für sie im Vergleich zu größeren Unternehmen weniger umfangreiche Berichtspflichten gelten.
- Nicht-EU-Unternehmen: Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von 150 Mio. EUR erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU mit einem Umsatz von 40 Mio. EUR haben, müssen im Jahr 2029 für das Geschäftsjahr 2028 Bericht erstatten.
2. Warum sollte ich mich mit der CSRD beschäftigen, auch wenn mein Unternehmen nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet ist?
3. Wie hängen CSRD und ESRS zusammen?
4. Wann sollte ich mit der Vorbereitung meiner Organisation auf die Richtlinie und die bevorstehende Berichtspflicht beginnen?
5. Wie kann mein Unternehmen von der Übergangszeit (Phase-in) bis zum Inkrafttreten der vollen Berichtspflichten profitieren?
6. Wie geht das Programm auf die unterschiedlichen Erfahrungsstufen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein?
7. Wie lange dauert es, bis ein Unternehmen das Programm durchlaufen hat, und in welchen Formaten werden die Dienstleistungen angeboten?
8. Wie unterstützt das Programm speziell bei der Einhaltung von CSRD und ESRS?