War die Nachhaltigkeitsberichterstattung ursprünglich ein freiwilliges Instrument zur Erhöhung der Transparenz und Glaubwürdigkeit von Unternehmen, entwickelt sie sich zunehmend zu einer gesetzlichen Verpflichtung.
Obwohl davon hauptsächlich börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betroffen sind, erhält die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die CSR-RUG und die CSRD auch für mittelständische Unternehmen steigende Relevanz. Selbst von nicht von der Berichtspflicht betroffenen Unternehmen wird zunehmend die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen in einem standardisierten Format erwartet. Durch die Berichterstattung sollen der Umweltschutz und die soziale Verantwortung der Unternehmen transparent und bewertbar gemacht werden.
In Deutschland sind insbesondere der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) und die Global Reporting Initiative (GRI) als Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung etabliert. Mit dem VSME Standard (Voluntary standard for non-listed micro-, small- and medium-sized undertakings) der EFRAG gibt es nun eine zusätzliche Option der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittelständische Unternehmen.