DEKRA Messstelle erinnert an strengere Limits für Luftverschmutzung

Frühzeitig Planungssicherheit für neue Luftqualitätsgrenzwerte schaffen

14. Sept. 2026Nachhaltigkeit
  • Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid ab 2030 deutlich verschärft
  • Messungen und Modellierung zur Luftreinhalteplanung gewinnen an Bedeutung

Verschärfte Anforderungen an die Luftqualität stellen Kommunen und zuständige Behörden vor zusätzliche Aufgaben. Darauf weist die DEKRA Messstelle für Luftreinhaltung hin. Mit den ab 2030 geltenden strengeren Immissionsgrenzwerten für Feinstaub und Stickstoffdioxid steigt der Bedarf, lokale Belastungssituationen frühzeitig und belastbar zu bewerten. Ergänzende Immissionsmessungen und Prognosen (Modellierung) zur Planung Luftreinhaltemaßnahmen gewinnen dabei an Bedeutung.

Die im Jahr 2024 überarbeitete EU-Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/288 sieht deutlich strengere Anforderungen für zahlreiche Luftschadstoffe vor. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 11. Dezember 2026 in nationales Recht überführen. In Deutschland wird derzeit die rechtliche Umsetzung zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Neufassung der 39. BImSchV vorbereitet. Die derzeit geltenden Grenzwerte basieren auf EU-Regelungen aus dem Jahr 2008 und ihrer Umsetzung in deutsches Recht im Jahr 2010.

Weniger Überschreitungen zulässig

Für Feinstaub PM2,5 wird der Jahresmittelwert von derzeit 25 µg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter) auf 10 µg/m³ abgesenkt. Für Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid (NO2) ist jeweils eine Absenkung des Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ vorgesehen. Auch die zulässige Zahl kurzfristiger Überschreitungen im Jahr wird reduziert:
„Die neuen Anforderungen sind für die Luftreinhaltung ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig wird die Bewertung der lokalen Belastungssituation deutlich anspruchsvoller", erklärt Jennifer Sihler, stellvertretende fachlich Verantwortliche der DEKRA Messstelle für Luftreinhaltung. „Insbesondere an stark befahrenen Straßen sowie in verdichteten oder industriell geprägten Gebieten sollten die zuständigen Stellen frühzeitig prüfen, welche Daten bereits vorliegen und wo zusätzlicher Untersuchungsbedarf besteht."

Belastete Standorte im Blick

Vorliegende Messdaten zeigen, dass die künftigen Grenzwerte an einzelnen belasteten Standorten eine Herausforderung darstellen können. Je nach örtlicher Situation schaffen Immissionsmessungen und -prognosen (Modellrechnungen) eine belastbare Grundlage, um notwendige Maßnahmen gezielt zu planen und zu bewerten. So erhalten Verantwortliche frühzeitig eine fachliche Grundlage für ihre Planungen und Entscheidungen. Bereits vor Inkrafttreten der neuen Grenzwerte können Länder zur Aufstellung von Luftqualitätsfahrplänen verpflichtet sein, wenn die künftigen Grenzwerte zwischen 2026 und 2029 überschritten werden.

Akkreditierte Messstelle liefert Daten

DEKRA unterstützt Industrie, Gewerbe, Kommunen und Behörden bei Aufgaben der Luftreinhaltung und bei der Vorbereitung auf die verschärften Anforderungen. Neben Immissionsmessungen und Prognosen mit Ausbreitungsrechnungen von Luftschadstoffen gehören Schornsteinhöhen-Bestimmungen und Echtzeit-Monitoring der Luftqualität zu den Leistungen.
DEKRA bietet ein umfassendes Leistungsangebot zu allen Themen der Luftreinhaltung: Immissions- und Emissionsmessungen, einschließlich Geruch, sowie die Funktionsprüfung und Kalibrierung automatischer Mess- und Überwachungseinrichtungen. Als nach § 29b BImSchG bekannt gegebene und akkreditierte Messstelle unterstützt DEKRA Kommunen, Behörden und Unternehmen dabei, belastbare Datengrundlagen für Genehmigungs-, Überwachungs- und Planungsaufgaben zu schaffen und sich frühzeitig auf die künftigen Anforderungen vorzubereiten.
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