Immissionsmessung und -prognosen

Luftschadstoffmessungen und -prognosen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und schädlichen Umwelteinwirkungen

Bei Genehmigungsverfahren von Industrieanlagen, Verkehrswegen (Planfeststellungsverfahren) oder Ausweisung von Wohn,- Gewerbe-, Industriegebieten (Bebauungspläne) fordert der Gesetzgeber i.d.R. eine Beurteilung der vorhandenen und zu erwartenden Belastung durch gas- und staubförmige Luftschadstoffe wie z.B. Stickstoffoxide, Feinstäube (Partikel) oder Gerüche.
Hier unterstützt DEKRA umfassend durch Immissionsmessungen (Vorbelastungsmessungen) und Prognoseberechnungen.
Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für die Bewertung der Machbarkeit, beispielsweise im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung, sowohl in der Planungsphase als auch während laufender Verfahren.
Geltende Immissionsgrenzwerte werden ab 2030 drastisch reduziert
Die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881 ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten. Die Überführung in nationales Recht ist zum 11. Dezember 2026 geplant.
Die Richtlinie halbiert einige verbindliche Luftschadstoff-Grenzwerte ab dem 1. Januar 2030. Für Feinstaub (PM2,5) gilt eine Absenkung des Jahresmittelwerts von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³. Für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) wird der Jahresmittelwert von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ gesenkt. Auch die Anzahl der zulässigen Überschreitungstage wird deutlich verringert.
Ihre Vorteile durch unabhängige Immissionsmessungen und -prognosen
  • Anerkannte Messstelle nach § 29b BImSchG
  • Langjährige Erfahrung und umfangreiches Know-how
  • Effizienz und Rechtssicherheit durch die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und hohe Akzeptanz bei Behörden
  • Prüfung von Anlagenvarianten hinsichtlich der Immissionssituation und Schornsteinhöhe
FAQ – Fragen und Antworten
Sie werden häufig im Rahmen von Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren sowie bei Bauleitplanungen gefordert. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus den jeweiligen rechtlichen Vorgaben und den Eigenschaften des Vorhabens.
Außenluftmessungen von Gasen (z.B. NO2, O3, Benzol etc.) und Stäuben wie Feinstaub (PM10, PM2.5), und Staubniederschlag, mit Inhaltsstoffen PAKs, Dioxine und Schwermetalle etc. und meteorologische Parameter
Immissionsmessungen werden dort durchgeführt, wo schädliche Einwirkung von Luftschadstoffen, Gerüche, Lärm oder Erschütterungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und Böden zu befürchten sind.
Typische Einsatzorte sind verkehrsnahe Messstellen, die Umgebung von Industrieanlagen oder Baustellen, Vorhabengebiete im Zusammenhang mit Wohn- und Naturschutzgebieten.
Die Dauer hängt von der Aufgabenstellung und den behördlichen Anforderungen ab. Sie kann von kurzzeitigen, orientierenden Untersuchungen bis zu jährlichen (Jahresmittelwerte nach TA Luft) oder mehrjährigen Messprogrammen reichen.
Die über das Jahr herrschenden meteorologischen Bedingungen haben einen großen Einfluss auf die Luftqualität. Wind, Niederschlag und die vertikale Temperaturschichtung zählen zu den Einflussfaktoren auf freigesetzte oder erst in der Atmosphäre gebildete Luftschadstoffe auf dem Weg hin zu ihrem Wirkungsort. Die Windrichtung gibt Hinweise auf lokale Emittenten die großräumige Windverhältnisse sorgen für Ferntransporte z.B. von Saharastaub.
Immissionsprognosen werden in der Regel im Rahmen von Genehmigungsverfahren für neue Anlagen, Anlagenerweiterungen oder relevante Änderungen bestehender Anlagen benötigt.
Grundlage der Ausbreitungsrechnung sind unter anderem Anlagen- und Betriebsdaten, Einsatzstoffe, geltende Emissionsgrenzwerte und -massenströme emittierter Stoffe, meteorologische Informationen (Ausbreitungsklassenstatistik), sowie Angaben zur Umgebung (Topografie und Gebäude) und den behördlichen Anforderungen an die zu betrachtenden Luftschadstoffe.
Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte zum Schutz vor Gesundheitsgefahren oder erheblichen Belästigungen und Nachteilen durch Luftschadstoffe (Gase/Stäube) und Staubniederschlag (Deposition von Inhaltsstoffen nach TA Luft oder BBodSchV). Eintrag von Stickstoff und Ammoniak in FFH-Gebiete oder Gebiete mit besonders schützenwerter Vegetation. Ermittlung der Geruchsbelastung durch geruchsemittierende Industrieanlagen oder landwirtschaftliche Betriebe. Weiterhin können Auswirkungen durch Schall, Lärm und Erschütterung, sowie Lichtblendung und Schattenwurf prognostiziert und beurteilt werden.
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DEKRA – Ihr Partner für Immissionsmessungen und -prognosen gemäß TA Luft

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