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Emissionserklärung 11. BImSchV

Wissen, was Sache ist

Emissionserklärung nach 11. BImSchV
Emissionserklärung nach 11. BImSchV

Turnusgemäß müssen Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen entsprechend der 11. BImSchV ihre Emissionserklärung abgeben. Diese Erklärung ist alle vier Jahre fällig.

Betroffen sind zum Beispiel Unternehmen aus der Energie-, Grundstoff- und Prozessindustrie. Sie müssen der zuständigen Länderbehör­de Art, Menge und Zeit der emittierten Luftverunreinigungen melden.

Die Erklärung erfolgt in elektronischer Form, wobei die Inhalte genau geregelt sind. Für viele Betreiber ist es ein großer Aufwand, sich alle 4 Jahre wieder in die Thematik einzuarbeiten. Die DEKRA Experten entlasten Sie hier gerne. Wir stellen die notwendigen Angaben auf Grundlage der vom Betreiber gelieferten Daten zusammen und stellen sie fristgerecht in das Online-Portal ein.

Kontakt

DEKRA Service Hotline

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0800.333 333 3
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