CLP-Verordnung: Erleichterungen für Gefahrstoffetiketten

02. Nov. 2026Sustainability Stories

Am 23.10.2026 hat das Europäische Parlament in erster Lesung dem Kompromissvorschlag des Trilogverfahrens zu verschiedenen Erleichterungen im Chemikalienrecht zugestimmt. Besondere Beachtung verdienen die Änderungen am Text der CLP-Verordnung, unter anderem bezüglich der Schrift auf Gefahrstoffetiketten.

An der CLP-Novelle von 2024 haben Verbände und Unternehmen vor allem die strengen Vorgaben zu Mindest-Schriftgrößen kritisiert. Dies hatte dazu geführt, dass in vielen Fällen weniger Sprachfassungen auf ein Etikett gepasst haben.
In der jetzt verabschiedeten Fassung gibt es hierzu deutliche Erleichterungen, Mindestschriftgrößen sind nur noch für Produkte vorgesehen, die von der breiten Öffentlichkeit verwendet werden sollen; Produkte für berufsmäßige Anwender sind davon ausgenommen. Auch bei den Sonderregeln für Kleinstverpackungen gab es weitere Änderungen.
Deshalb veranstaltet DEKRA ein Webinar, in dem die aktuellen Entwicklungen vorgestellt werden. Die Teilnahme ist wie immer kostenfrei.

Datum: 11.11.2026, 10:00-11:00 Uhr

Inhalt:
  • Geänderte Vorgaben für Gefahrstoffetiketten
  • Geänderte Vorgaben für die Kennzeichnung in Online-Shops
  • Geänderte Vorgaben für die Kennzeichnung von Kleingebinden
  • Sonstige Änderungen
  • Fragen & Antworten

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