Sicherer Umgang mit gefährlichen Gütern von Beginn an
Wenn Ihr Betrieb an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, müssen Sie die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen treffen und die rechtlichen Vorgaben präzise einhalten. Dies fängt bereits mit der richtigen Klassifizierung Ihrer Güter an, betrifft die Wahl geeigneter Verpackungen, Lagermöglichkeiten, die richtige Beförderung und viele weitere Teilbereiche entlang der gesamten Lieferkette.
Unsere Sachverständigen unterstützen Sie, die Anforderungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefG), der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) sowie die verkehrsträgerspezifischen Vorschriften für den Straßen-, Schienen-, See- und Luftverkehr zu erfüllen.
Gefahrgüter in Elektrofahrzeugen
Die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften ist auch bei der Beförderung von Elektrofahrzeugen oder Fahrzeugteilen wie Lithiumbatterien, Airbags oder Aktuatoren ein wichtiges Thema. Wir helfen Ihnen dabei, geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen zum Schutz von beteiligten Personen und der Umwelt rund um die E-Mobilität zu treffen. Außerdem vermeiden Sie Transportunterbrechungen durch die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.