Komplexe Konformitätsanforderungen
Als Hersteller im Maschinen- und Anlagenbau, aber auch als ach Generalunternehmer oder Betreiber, sind Sie von den Vorschriften der CE-Kennzeichnung betroffen. Mit der CE-Kennzeichnung erklären Sie, dass Ihr Produkt die geltenden Anforderungen erfüllt, die in den EU-Vorschriften festgelegt sind. Die erstmalige Inbetriebnahme neuer Maschinen erfordert eine CE-Kennzeichnung gemäß den sicherheitstechnischen Mindestanforderungen der MaschRL. Aber auch der Ein- und Umbau von Maschinen, der eine wesentliche Veränderung bestehender Abläufe bedeutet, kann ein neues Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich machen. Eine frühzeitige Planung und Verfahrenseinleitung kann zu erheblichen Kosteneinsparungen führen.
Kompetenz und Erfahrung sparen Zeit und Geld
DEKRA liefert Ihnen für die CE-Kennzeichnung Ihrer Maschinen das ganze Know-how aus einer Hand. Unsere Experten unterstützen Sie bei jedem Verfahrensschritt mit ihrer Expertise: von der Erstberatung und Ermittlung aller relevanten Richtlinien und Normen über die vorgeschriebene Risikobeurteilung bis hin zur Technischen Dokumentation und Übersetzung. Am Ende des erfolgreichen Verfahrens bescheinigen wir Ihnen als Benannte Stelle zudem die Konformität Ihrer Produkte, die Sie dann mit dem CE-Kennzeichen versehen und EU-weit in Verkehr bringen können.