Abgasanlage: enorme Leistungssteigerung oder laues Lüftchen?

10 Prozent mehr Leistung durch Verminderung des Abgasgegendrucks: Das hört sich gut an, ist aber stark übertrieben. Zwar sinkt die Arbeit, die der Kolben leisten muss, um das Abgas auszublasen, doch die Ausbeute bleibt spärlich. Zudem kann jede Hobbymaßnahme nur ungezielt sein – ganz abgesehen von der Frage der Legalität. Der Auspuffkrümmer eines Serienfahrzeugs ist wie alle anderen Komponenten optimiert und individuell an den Motor angepasst. Hier sollte man besser auf Sportkrümmer der Zulieferer zurückgreifen, denn dort ist die Abstimmung auf jeden Fall besser als beim Eigenbau.

Sonorer Sound ja – aber bitte nicht selbst gemacht.

Beim Sound ist nicht alles zulässig, was sich gut anhört. Der Gesetzgeber ist beim Thema Lärmentwicklung sehr hellhörig und reagiert äußerst sensibel. Spätestens bei der nächsten HU bemerkt der Prüfingenieur die Manipulation, auch wenn die Abgaswerte im Rahmen liegen sollten.

Auspuffblende: Make-up für den Serienendtopf.

Die kostengünstigste und einfachste Lösung ist hier die Montage einer Blende über das unveränderte Originalendrohr. Bei Verwendung von Auspuffblenden, die – ohne Veränderung des eigentlichen Rohrquerschnitts – einfach über das Endrohr geschoben und dort geklemmt oder verschraubt werden, besteht keine Prüfpflicht. Es sind keine Prüfzeugnisse oder Nachweise notwendig. Zu beachten ist lediglich, dass die Blende nicht zum Originalendrohr übersteht (Trompetenwirkung) und nicht die Fahrzeugumrisse überragt.
Wird das Austauschendrohr jedoch mit dem Endtopf verschweißt und beeinflusst wesentlich die Geräuschentwicklung des Fahrzeugs, dann ist eine Anbaubegutachtung unter Vorlage eines Prüfzeugnisses (Teilegutachten oder ABE) unumgänglich. Bei Teilegutachten als Nachweis ist eine Änderungsabnahme vorgeschrieben.

Zulässigkeit gemäß StVZO durch

✔ ABE für Fahrzeugteile
✔ Teilegutachten

✘ Bauartgenehmigung
✘ Einzelabnahme/aaS
✘ Unzulässig

Eigenmontage/Do it yourself

✔ Erlaubt
✘ Unzulässig
✘ Nicht empfohlen

Achtung, unbedingt beachten!

  • Eine Manipulation von Abgasanlagen ist verboten
  • Demontage des Katalysators unzulässig
  • Nur Produkte mit „Prüfzeugnis“ verwenden
  • Hitze- und Feuerschutz
  • Bodenfreiheit bei Tieferlegung
  • Nachweis über die Einhaltung der Abgas- und Geräuschvorschriften erforderlich, bei „Austauschschalldämpfern“ durch „Prüfzeugnisse“ nachgewiesen

Vorteile

  • Optik
  • Individueller Sound

Nachteile

  • Keine