Verpflichtende Brandschutzmaßnahmen
Gemäß den bauschutzrechtlichen Vorschriften müssen für alle Arten von Sonderbauten Brandschutzkonzepte, beziehungsweise Brandschutznachweise erstellt werden. Dazu gehören:
- Fertigungs- und Lagerhallen
- Beherbergungs- und Versammlungsstätten
- Verkaufsstätten
- Krankenhäuser und Pflegeheime
- Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen
- Hochhäuser
- Großgaragen
Im Rahmen der Objektüberwachung ist die mit dem Brandschutzkonzept übereinstimmende Bauausführung und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu kontrollieren und zu bestätigen.
Brandschutzziele wirksam umsetzen
Die DEKRA Sachverständigen für baulichen Brandschutz erstellen für Sie schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte nach bauordnungsrechtlichen Vorgaben und achten dabei auch auf die Minimierung der Kosten. Sie überprüfen die Umsetzung des Brandschutzkonzepts vor Ort, kontrollieren die ordnungsgemäße Dokumentation und erstellen für Sie bei Bedarf auch Brandschutzgutachten.
Unser Leistungsportfolio
- Brandschutztechnische Bestandsaufnahmen und Analysen
- Planprüfung und Kostencheck
- Gutachterliche Stellungnahme zu konkreten Fragen des baulichen oder anlagentechnischen Brandschutzes
- Brandschutzkonzepte nach DIN 18230 und Industriebaurichtlinie
- Entrauchungskonzepte und Simulation
- Brandfallmatrix