Wirksamkeit und Betriebssicherheit von Lüftungs- und Brandschutzanlagen
Lüftungs-, Feuerlösch- oder Brandmeldeanlagen gehören zur technischen Gebäudeausrüstung und bieten Bewohnern und Nutzern Sicherheit und Komfort. Damit sie zuverlässig funktionieren, prüfen unsere Sachverständigen diese Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend nach den Prüfverordnungen der Länder (Baurecht).
Ihre Vorteile durch Inspektionen der Gebäudeanlagen
Optimale Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der gebäudetechnischen Anlagen
Bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige und Prüfverfahren
Interdisziplinäre Wirk-Prinzip-Prüfungen in Notfall-Szenarien
Die Technik für den Gebäudebetrieb
Als „technische Gebäudeausrüstung" (TGA) werden alle in einem Gebäude eingebauten – also fest verbundenen – technischen Einrichtungen bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Wasserversorgung, Abwasserrohre oder auch die Kommunikationstechnik.
Zu den sicherheitstechnischen Anlagen gehören:
Raumlufttechnische Anlagen (RLT)
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Entlüftungsanlagen von Garagen
CO-Warnanlagen
Feuerlöschanlagen (FLA)
Kompetenz in gebäudetechnischen Prüfungen
Die langjährig erfahrenen und bauaufsichtlich anerkannten DEKRA Sachverständigen prüfen diese Anlagen für Sie regelmäßig auf Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit. Gemeinsam mit den DEKRA Sachverständigen für Elektrotechnik und Brandschutz führen wir zudem Wirk-Prinzip-Prüfungen durch. Dabei prüfen und simulieren wir, ob alle Anlagenteile in verschiedenen Szenarien wie Stromausfall, Feuer, Rauch und ähnlichen Ernstfällen auch tatsächlich wie geplant funktionieren.
Unsere Prüfleistungen im Überblick
Anlagenprüfungen erstmalig vor der Inbetriebnahme und danach regelmäßig alle drei Jahre
Hygieneinspektion und wiederkehrende Prüfungen von Lüftungsanlagen nach VDI 6022
Energetische Inspektion bei Klimaanlagen nach GEG
Prüfungen raumlufttechnischer Anlagen wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA Prüfungen)
Sachkundigenprüfung RWA
Schutzgradausweisung von Löschanlagen nach den Bedingungen der Sachversicherer
Prüfung von Gaslöschanlagen nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften