Strenge Vorgaben erfüllen
Für die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Baumaschinen müssen sowohl Hersteller wie auch Arbeitgeber Sorge tragen – das schreiben unter anderem die Richtlinien der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor. Die Art, der zeitliche Turnus und der Umfang der jeweiligen Prüfung von Baumaschinen sind zudem in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV), insbesondere in der DGUV R 100-500 2.12 für das Betreiben von Arbeitsmitteln, geregelt.
Das DEKRA Leistungsportfolio
- Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfungen gemäß BetrSichV und UVV
- Prüfungen nach prüfpflichtigen Änderungen
- Außerordentliche Prüfung
- Prüfungen nach DGUV Vorgaben
- Unterstützung bei der Erstellung von Konformitätsbescheinigungen und CE-Kennzeichnung für Hersteller