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Baumaschinenprüfung

Sicheres Arbeiten auf der Baustelle

Wie alle Fahrzeuge und Maschinen sind auch Erdbaumaschinen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV R 100-500 2.12) mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person zu prüfen.

Baumaschinen

Als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) nimmt DEKRA alle vorgeschriebenen Prüfungen für Sie vor, auch vor der ersten Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme von Maschinen nach wesentlichen Änderungen.

Diese Leistungen bietet Ihnen DEKRA:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme
  • Wiederkehrende Prüfungen gemäß BetrSichV und UVV
  • Prüfungen nach prüfpflichtigen Änderungen
  • Prüfungen nach DGUV
  • Konformitätsbescheinigungen/CE-Kennzeichnung für Hersteller

Kontakt

DEKRA Service Hotline

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0800.333 333 3
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