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Kranprüfung

Sicherheit auf höchstem Niveau

Bei der Sicherheit von Kranen und Hubarbeitsbühnen gibt es kein Wenn und Aber. Denn herabstürzende Lasten oder gar ein umstürzender Kran gefährden unmittelbar Menschenleben. Sowohl die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als auch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Unfallverhütung (DGUV) fordern deshalb eine regelmäßige Funktions- und Sicherheitsprüfung.

Kranprüfung

So hat der Betreiber vor der erstmaligen Inbetriebnahme eine Abnahmeprüfung nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen, sofern diese nicht bereits herstellerseitig erfolgt ist.

Danach sind Krane in Abständen von maximal einem Jahr sowie nach prüfpflichtigen Änderungen (z. B. Umbau) zu prüfen.

Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften schreiben vor:

  • Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme oder nach prüfpflichtigen Änderungen müssen durch einen Sachverständigen durchgeführt werden.
  • Wiederkehrende Prüfungen sind nach Bedarf jedoch mind. jährlich durch einen Sachkundigen (befähigte Person) durchzuführen. Turmdrehkrane sind zusätzlich bei jeder Aufstellung oder Umrüstung durch einen Sachkundigen zu prüfen.
  • LKW-Anbaukrane, kraftbetriebene Turmdrehkrane und Fahrzeugkrane, ortsveränderliche kraftbetriebene Derrickkrane sind mind. alle 4 Jahre durch einen Sachverständigen zu prüfen.
  • Ältere Krane der oben genannten Kategorien haben kürzere vorgeschriebene Prüffristen.
  • Ermächtigte Kransachverständige prüfen On- und Offshore Krane

Diese Leistungen bietet Ihnen DEKRA:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme
  • Wiederkehrende Prüfungen gemäß BetrSichV und DGUV V52
  • Prüfungen nach prüfpflichtigen Änderungen
  • Konformitätsbescheinigungen/CE-Kennzeichnung für Hersteller
  • Abnahmeprüfung

Ihr Kontakt zum Fachbereich Industrie in Augsburg

Niederlassung Augsburg

DEKRA Automobil GmbH

Am Mittleren Moos 45

86167 Augsburg

Fachbereich Industrie, Bau & Immobilien

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0821.74892-10
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Diese Leistungen bietet Ihnen unsere Niederlassung Mannheim zusätzlich:

  • Inbetriebnahmebetreuung
  • Gutachten
  • Ermittlung der theoretischen Restlebensdauer von Hubwerken und Stahlbau
  • Rissprüfung
  • Vermessung:
    • Stahlbau
    • Belastungsmessungen
    • Verformungen
    • Fahrwerken
    • Anbauteile z.B. Spreader
  • Bedarfserfassung und Beratung
  • Erstellung von Leistungsverzeichnissen
  • Bauprüfung
  • Baubetreuung und -überwachung
  • Validierung und Überprüfung der Steuerung gem. DIN EN ISO 13849 Teil 1 und 2
  • Schulungen
  • Vorprüfungen
    • mechanisch
    • elektrisch
    • Stahlbau

Ansprechpartner

Melina Hoffner

Melina Hoffner

Unsere Ansprechpartnerin im Fachbereich Industriedienstleistungen

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0621.80268-42
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Fax 0621.80268-40

Kontakt

DEKRA Service Hotline

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0800.333 333 3
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