Gegenseitige Beeinflussung bei Kombinationen von Änderungen.

( – ) = keine gegenseitige Beeinflussung.
( X ) = Gegenseitige Beeinflussung möglich.
In der ABE/im Teilegutachten/in der Genehmigung muss ein Hinweis auf die Zulässigkeit der Kombination der Änderungen vorhanden sein.
Bei Mehrfachänderungen muss eine eventuelle Gefährdung von Verkehrsteilnehmern durch negative gegenseitige Beeinflussung der Änderungen mit Hilfe der „Prüfzeugnisse“ auszuschließen sein, ansonsten ist eine Begutachtung des Fahrzeugs erforderlich.
Art der ÄnderungAbgasverhaltenAuspuffanlageÄnderung an Motor, LeistungsänderungAnhängerkupplungLenkrad,LenkerTieferlegungSpoilerFedern, StoßdämpferSpur, SturzRad, Reifen
Rad, ReifenX-X-XXXXX-
Spur, Sturz----XX-X- 
Federn, Stoßdämpfer-XX--X--  
Spoiler-XXX-X-   
Tieferlegung-X-X--    
Lenkrad, Lenker--X--     
Anhängerkupplung-XX-      
Änderung an Motor, LeistungsänderungXX-       
AuspuffanlageX--       
Abgasverhalten-