Browser ist veraltet

Der Internet Explorer wird nicht mehr unterstützt. Bitte wechseln Sie den Browser für eine bessere Qualität der Website.

Gegenseitige Beeinflussung bei Kombinationen von Änderungen.

( – ) = keine gegenseitige Beeinflussung.

( X ) = Gegenseitige Beeinflussung möglich.
In der ABE/im Teilegutachten/in der Genehmigung muss ein Hinweis auf die Zulässigkeit der Kombination der Änderungen vorhanden sein.

Bei Mehrfachänderungen muss eine eventuelle Gefährdung von Verkehrsteilnehmern durch negative gegenseitige Beeinflussung der Änderungen mit Hilfe der „Prüfzeugnisse“ auszuschließen sein, ansonsten ist eine Begutachtung des Fahrzeugs erforderlich.

Art der ÄnderungAbgasverhaltenAuspuffanlageÄnderung an Motor, LeistungsänderungAnhängerkupplungLenkrad,LenkerTieferlegungSpoilerFedern, StoßdämpferSpur, SturzRad, Reifen
Rad, ReifenX-X-XXXXX-
Spur, Sturz----XX-X-
Federn, Stoßdämpfer-XX--X--
Spoiler-XXX-X-
Tieferlegung-X-X--
Lenkrad, Lenker--X--
Anhängerkupplung-XX-
Änderung an Motor, LeistungsänderungXX-
AuspuffanlageX--
Abgasverhalten-

Kontakt

DEKRA Prüfwesen

separator
0800.333 333 3
separator
Seite teilen
Kontakt
DEKRA Experte vor Ort