Kostenfalle Baumangel
Wenn Bauarbeiten nicht so ausgeführt werden, wie ursprünglich vertraglich vereinbart, liegt in der Regel ein Baumangel vor. Dazu zählen beispielsweise die Verwendung nicht vereinbarter Materialien, die unsachgemäße Ausführung der Bauarbeiten oder auch Undichtigkeiten und Fehlmontagen. Wichtig ist, dass der Baudienstleister nur innerhalb der Gewährleistungsfrist haftet und dass häufig mit zunehmender Zeit auch die Kosten für die Beseitigung steigen.
Kompetente Unterstützung bei der Endabnahme
Unsere erfahrenen Bausachverständigen prüfen und dokumentieren für Sie vor Ort den Ausführungszustand der Bauarbeiten. Damit sind Sie in der Lage, Ausführungsfehler und Schwachstellen rechtzeitig zu identifizieren und beheben zu lassen, noch bevor die Gewährleistungszeit beginnt und bevor sich die Beweislast mit der Abnahme umkehrt.