Notifizierte Stelle für Druckgeräte
DEKRA unterstützt Druckgeräte-Hersteller beim Inverkehrbringen in Europa: von der Baumusterprüfung über Abnahmen und Zertifizierungen bis zur CE-Kennzeichnung.
Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Druckgeräte aufgrund ihres Gefährdungspotenzials regelmäßig geprüft werden. DEKRA unterstützt Hersteller von Druckgeräten und Druckanlagen als Notifizierte Stelle vom Inverkehrbringen über Baumusterprüfungen bis hin zu Abnahmen und Zertifizierungen. Betreibern bieten wir maßgeschneiderte Dienstleistungen sowie regelmäßige unabhängige Prüfungen als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) für Druckgeräte.
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