Notifizierte Stelle für Druckgeräte
DEKRA bietet Druckgeräte-Herstellern eine umfassende Betreuung: von Entwurfs- und Baumusterprüfungen über Abnahmen und Zertifizierungen bis hin zur CE-Kennzeichnung.
Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Druckgeräte aufgrund ihres Gefährdungspotenzials regelmäßig geprüft werden. DEKRA unterstützt Hersteller von Druckgeräten und Druckanlagen als Notifizierte Stelle vom Inverkehrbringen über Baumusterprüfungen bis hin zu Abnahmen und Zertifizierungen. Betreibern bieten wir maßgeschneiderte Dienstleistungen sowie regelmäßige unabhängige Prüfungen als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) für Druckgeräte.
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