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Einzelbetriebserlaubnis

Wohnung auf Rädern

DEKRA Wohnmobil

Anforderungen beim Umbau zum Wohnmobil

Nach den geltenden zulassungsrechtlichen Vorschriften über die Fahrzeugklasse bzw. Fahrzeug- oder Aufbauart gilt, dass ein Wohnmobil so konstruiert sein muss, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:

  • Tisch und Sitzgelegenheiten
  • Schlafgelegenheiten
  • Kochgelegenheit
  • Stauraum

Die Ausstattung des Wohnteils ist fest anzubringen und muss so beschaffen sein, dass auch bei Unfällen das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering gehalten wird.

Grundsätzlich eignen sich fast alle größeren Fahrzeuge zum Umbau in ein Wohnmobil. In jedem Fall sollten Sie sich vor dem Umbau mit einem DEKRA Sachverständigen über die Möglichkeit einer Einzelbegutachtung abstimmen.

Kontakt

DEKRA Service Hotline

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0800.333 333 3
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