EU-Kommission nimmt neue Nachhaltigkeitsstandards an
14. Juli 2026Was Unternehmen jetzt wissen sollten
Die Europäische Kommission hat am 3. Juli 2026 die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie einen neuen freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard (Voluntary Sustainability Standard – VS) angenommen. Ziel der Neuregelungen ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen, Unternehmen zu entlasten und gleichzeitig einen einheitlichen Rahmen für Nachhaltigkeitsinformationen in Europa zu schaffen.
Die Delegierten Rechtsakte befinden sich derzeit noch im Prüfverfahren von Europäischem Parlament und Rat und sind daher noch nicht endgültig in Kraft.
Besonders relevant sind die Neuerungen für Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden. Diese werden zunehmend mit ESG-Anfragen von Kunden, Geschäftspartnern, Banken, Investoren oder Ratingagenturen konfrontiert. Nachhaltigkeitsinformationen werden häufig über individuelle Fragebögen, Lieferantenbewertungen oder Plattformen wie EcoVadis abgefragt. Die neuen Standards sollen künftig zu mehr Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit beitragen.
Weniger Berichtspflichten für CSRD-Unternehmen
Die Überarbeitung der ESRS ist Teil der europäischen Omnibus-Initiative zur Verringerung regulatorischer Belastungen. Nach Angaben der Kommission reduziert sich die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte um mehr als 60 Prozent. Dadurch sollen sich die Kosten der Nachhaltigkeitsberichterstattung um mehr als 30 Prozent verringern.
Die neuen ESRS sollen grundsätzlich für Berichtsjahre ab 2027 gelten. Eine freiwillige frühere Anwendung für das Geschäftsjahr 2026 ist vorgesehen.
Vom VSME zum offiziellen EU-Standard
Parallel zur Überarbeitung der ESRS hat die Kommission den Voluntary Sustainability Standard (VS) angenommen. Er baut auf dem bisherigen VSME-Standard auf und überführt diesen erstmals in einen offiziellen europäischen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Der VS richtet sich an Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und bietet einen praxisnahen Rahmen für die strukturierte Erfassung und Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen. Ziel ist es, den Aufwand für wiederkehrende Informationsanfragen zu reduzieren und Unternehmen dabei zu unterstützen, ESG-Anforderungen von Kunden, Banken, Geschäftspartnern oder Ratinganbietern effizient und einheitlich zu beantworten.
Value Chain Cap soll Mittelstand entlasten
Eine der wichtigsten Neuerungen ist der sogenannte Value Chain Cap. Er soll verhindern, dass große berichtspflichtige Unternehmen von kleineren Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette unverhältnismäßig umfangreiche Nachhaltigkeitsinformationen verlangen.
Künftig soll der VS grundsätzlich den Referenzrahmen für solche Informationsanfragen bilden. Damit sollen der Aufwand für kleinere Unternehmen begrenzt und die Vielzahl unterschiedlicher ESG-Fragebögen reduziert werden. Weitergehende Informationsanforderungen sollen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich sein, etwa wenn andere gesetzliche Vorgaben dies erfordern. Der Value Chain Cap soll ab dem Geschäftsjahr 2027 gelten.
ESG-Daten bleiben gefragt: Warum Unternehmen bereits heute handeln sollten
Mit dem Omnibus-Paket wurden zahlreiche Unternehmen aus dem ursprünglichen Anwendungsbereich der CSRD herausgenommen. Der Bedarf an belastbaren Nachhaltigkeitsinformationen entlang von Lieferketten und in Finanzierungsprozessen bleibt jedoch bestehen. Kunden, Banken, Investoren und Geschäftspartner erwarten weiterhin Transparenz zu wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen.
Für viele Unternehmen verlagert sich der Fokus daher von der Erfüllung regulatorischer Berichtspflichten hin zur effizienten Bereitstellung standardisierter ESG-Daten. Unternehmen, die Nachhaltigkeitsinformationen bereits heute systematisch erfassen und strukturieren, können Anfragen effizienter beantworten und sich frühzeitig auf zukünftige Markt- und Regulierungsanforderungen vorbereiten. Der Voluntary Sustainability Standard (VS) bietet hierfür einen pragmatischen und europaweit abgestimmten Rahmen für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung.
DEKRA unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung
DEKRA unterstützt Unternehmen dabei, Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert zu erfassen, die Anforderungen der ESRS und des VS zu verstehen sowie ESG-Daten für Kundenanfragen, Ratings und Lieferkettenanforderungen effizient bereitzustellen. Dadurch können Unternehmen regulatorische Entwicklungen frühzeitig berücksichtigen und ihre Nachhaltigkeitsleistung transparent dokumentieren.
Redaktioneller Hinweis: Die Europäische Kommission hat die Delegierten Rechtsakte zu den überarbeiteten ESRS und dem Voluntary Sustainability Standard am 3. Juli 2026 angenommen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung befinden sich die Maßnahmen noch im Prüfverfahren von Europäischem Parlament und Rat. Die Standards treten erst nach erfolgreichem Abschluss dieses Verfahrens und ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.