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Emissionsmessung nach BImSchG

Rechtssicherheit für Ihren Betrieb

Emissionsmessungen nach BImSchG

Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz müssen Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen Art und Ausmaß der Emissionen periodisch durch eine akkreditierte Messstelle ermitteln lassen. DEKRA führt als anerkannte Messstelle nach §§ 26 und 29b BImSchG alle erforderlichen Messungen durch:

Unsere Leistungen:

  • Emissionsmessungen an Anlagen jeglicher Art
  • Probenuntersuchung im eigenen akkreditierten Labor
  • Abnahmemessungen zum Leistungs- und Garantienachweis
  • Messung der Feuerraumtemperatur zum Nachweis der Verbrennungsbedingungen
  • Formaldehydmessungen an Biogasanlagen (EEG)

Kontakt

DEKRA Service Hotline

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0800.333 333 3
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