Strenge Vorschriften durch das Lebensmittelgesetz
Die Lebensmittelsicherheit wird in Deutschland im Lebensmittel- und Futtergesetzbuch (LFGB) geregelt, das ebenso wie die Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) hohe Anforderungen an die Verkehrsfähigkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit von Haushaltswaren mit Lebensmittelkontakt stellt.
Neutraler Nachweis durch umfassende Prüfungen
Als neutraler, unabhängiger Labordienstleister bieten wir Ihnen ein breites chemisches Prüf- und Analysespektrum für Ihre Produkte und Materialien mit Lebensmittelkontakt, unterstützen Sie bei der Prüfplanerstellung sowie mit maßgeschneiderten Schulungen. Zudem verfügen unsere Labor-Experten über die „Zulassung als Sachverständige für die Untersuchung von nach § 43 LFGB amtlich zurückgelassener Proben (Gegenprobensachverständige)“ für die chemische und sensorische Untersuchung von Bedarfsgegenständen.