LFGB-Prüfung
Sensorik und Migrationstests für Lebensmittelbedarfsgegenstände
Hersteller, Importeure und Händler müssen sicherstellen, dass Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt wie Aufbewahrungsbehälter aus Kunststoffwaren, Haushaltsgeräte oder Folien keine gesundheitsschädlichen Stoffe an die Lebensmittel abgeben oder deren Geschmack und Geruch beeinflussen. DEKRA unterstützt Sie mit Prüfungen und Analysen für Erstbemusterungen, Wareneingangskontrollen, Qualitätssicherungen sowie als Datengrundlage für Ihre Konformitätserklärung.
Sie haben Fragen zur Prüfung von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt? Unsere Sachverständigen informieren Sie gern!
Ihre Vorteile durch die LFGB-Prüfung bei DEKRA
Erfüllung der Anforderungen der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) und des LFBG
Wirksamer Nachweis für die gesundheitliche Unbedenklichkeit Ihrer Produkte
Unabhängige und neutrale Produktprüfungen im akkreditierten Chemielabor
Unterstützung bei der Prüfplanerstellung

Strenge Vorschriften durch das Lebensmittelgesetz
Die Lebensmittelsicherheit wird in Deutschland im Lebensmittel- und Futtergesetzbuch (LFGB) geregelt, das ebenso wie die Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) hohe Anforderungen an die Verkehrsfähigkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit von Haushaltswaren mit Lebensmittelkontakt stellt.
Neutraler Nachweis durch umfassende Prüfungen
Als neutraler, unabhängiger Labordienstleister bieten wir Ihnen ein breites chemisches Prüf- und Analysespektrum für Ihre Produkte und Materialien mit Lebensmittelkontakt, unterstützen Sie bei der Prüfplanerstellung sowie mit maßgeschneiderten Schulungen. Zudem verfügen unsere Labor-Experten über die „Zulassung als Sachverständige für die Untersuchung von nach § 43 LFGB amtlich zurückgelassener Proben (Gegenprobensachverständige)“ für die chemische und sensorische Untersuchung von Bedarfsgegenständen.
- Kunststofferzeugnisse und Folienprodukte
- Klein- und Großelektrohaushaltswaren
- Kaffeemaschinen für Haushalt und Gewerbe
- Metallische Artikel nach CM / Res (2013)9
- Glaswaren, Keramik und Holzprodukte
- Verpackungsmaterialien
- Industrielle Bauteile zur Lebensmittelverarbeitung
- Einweg-Plastik-Alternativprodukte (EWKVerbotsV / Art. 5, RL EU 2019/904)
- Sensorische Prüfung
- Migrationsprüfungen
- Schadstoffanalysen
- NIAS-Screening / Bisphenol A
- Substanzen mit spezifischen Migrationsgrenzwerten (SML)
- Anforderungen nach BedGgstV und LFGB
- Verordnungen (EG) 1935/2004 und (EU) Nr. 10/2011
- Länderspezifische Vorgaben (Frankreich, USA, Italien)
- BfR-Empfehlungen zu Materialien mit Lebensmittelkontakt
- Kunststoffprüfung hinsichtlich eingesetzter Kunststoffe und Verpackungsdeklaration (beispielsweise „Plastik-frei“)
DEKRA – Ihr Partner für LFGB-Prüfungen
- Interdisziplinäres Prüfspektrum rund um chemische Sicherheit und Materialqualität
- DIN EN ISO/IEC 17025-akkreditierte Labore der DEKRA Automobil GmbH in Deutschland in Bretten, Halle, Saarbrücken und Stuttgart
- Weltweites DEKRA Labornetzwerk mit einer Vielzahl an Prüf- und Zertifizierungsmöglichkeiten
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