Betriebssicherheitsverordnung – Notfallplan für Aufzug ist ein Muss

01. Sept. 2022 Geschäftsleitung / Kfz-Gewerbe
Die neue Betriebssicherheitsverordnung schreibt seit vergangenem Jahr zahlreiche Neuerungen für Aufzugsbetreiber vor, die Übergangsfristen sind jetzt abgelaufen.
Wichtig: Unter anderem muss jetzt für jeden Aufzug einen Notfallplan vorliegen. Das Dokument muss bei der Stelle hinterlegt sein, bei der der Notruf eingeht, falls Personen im Lift eingeschlossen sind. Die neuen Regeln sollen Befreiungen beschleunigen und zuverlässiger machen. Doch in der Praxis werden diese Neuerungen nur zögerlich umgesetzt.
Bei bestehenden Aufzügen müssen die Verantwortlichen ihre Anlagen an die neuen Vorschriften anpassen. Die Übergangsfrist dazu endete bereits am 1. Juni 2016. Neue Aufzüge benötigen den Notfallplan zur Prüfung vor Inbetriebnahme. Bis zum Jahr 2020 müssen darüber hinaus alle Aufzüge mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein, das eine die Verbindung zur Notrufzentrale herstellt. Es ist empfehlenswert, diese Nachrüstung des Notrufsystems frühzeitig in Angriff zu nehmen.
Handelt es sich um eine ständig besetzte Stelle, die den Notruf entgegennimmt, muss der Notfallplan dort hinterlegt sein. Verfügt die Anlage nur über einen örtlichen Notruf, so muss der Notfallplan am Betriebsort vorhanden sein. Das Dokument enthält alle nötigen Angaben, um eine im Aufzug eingeschlossene Person in der vorgeschriebenen Zeit von maximal 30 Minuten befreien zu können:
  • Genauer Standort der Aufzuganlage und eventuell die Lageangabe eines vorhandenen Schlüsseltresors,
  • Hersteller und Fabriknummer,
  • Arbeitgeber/Betreiber mit vollständiger Adresse,
  • Personen, die die Notbefreiung durchführen (Haustechniker, Wartungsfirma),
  • Personen, die erste Hilfe leisten können,
  • Angaben zum Beginn der Befreiung,
  • Aufbewahrungsort der Notbefreiungsanleitung.
Zusätzlich muss eine Notbefreiungsanleitung angefertigt werden, die im Triebwerksraum hinterlegt sein muss. Sie beschreibt, wie der jeweilige Aufzug manuell zur nächsten Tür bewegt werden kann, um Eingeschlossene zu befreien.
Auf keinen Fall sollten Personen versuchen, selbst aus dem havarierten Aufzug zu entkommen, warnen die Experten von DEKRA in diesem Zusammenhang.
Ebenfalls gilt seit 2015 eine Prüfplakettenpflicht für jeden Aufzug. Die Plakette zeigt das Datum der nächsten Prüfung und muss gut sichtbar im Fahrkorb angebracht sein.
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