Notifizierte Stelle für Aufzugsprüfungen
Sicheres Inverkehrbringen Ihrer Aufzugsanlagen
Sie wollen als Hersteller Aufzugsanlagen in der EU in Verkehr bringen? Als Notifizierte Stelle (Benannte Stelle) unterstützt DEKRA Sie bei der erforderlichen Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung. Kontaktieren Sie unsere Experten!
Ihre Vorteile
Sicherheit und hohe Verfügbarkeit Ihrer Aufzugsanlagen für einen störungsfreien Betrieb
Gesetzliche Verpflichtungen effizient und sicher erfüllen
Erfolgreiches Inverkehrbringen Ihrer Anlagen in der EU
Unabhängige Bewertungen und Qualitätsnachweise für Ihre Aufzüge
Umfassende Fachexpertise und Branchenerfahrung unserer Experten
Aufwand, Zeit und Kosten sparen mit den für Ihren Bedarf passenden Prüfleistungen

Überprüfung nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
Für die Inbetriebnahme eines neuen Aufzugs müssen Sie als Hersteller nachweisen, dass die Anlage die gültigen technischen Vorgaben und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU erfüllt.
DEKRA unterstützt Hersteller bereits seit 1997 als eine der ersten Notifizierten Stellen Aufzugsanlagen europaweit mit Konformitätsprüfungen und Zertifizierungen bei der Umsetzung dieser Anforderungen. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie die in der EU erforderliche Konformitätserklärung ausstellen sowie das CE-Kennzeichen an Ihren Aufzügen anbringen.
Je nachdem, was Ihre Ziele sind – wir haben die passenden Leistungen für Sie. Soll ein Aufzugstyp in größerer Stückzahl gebaut werden, können Sie mit einer EU-Baumusterprüfung der Anlage erheblich Zeit und Kosten sparen, da wesentliche Teile der Konformitätsbewertung nur noch einmalig durchgeführt werden müssen. Ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem ermöglicht es Ihnen, einige Konformitätsnachweise auch in eigener Verantwortung zu erbringen.
Diese Leistungen bietet Ihnen DEKRA
- Inverkehrbringen von Aufzugsanlagen – Konformitätsbewertung nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
- Konformitätsbescheinigung/Endabnahmebescheinigung
- EU-Baumusterprüfung nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
- EU-Entwurfsprüfungen
- Technische Zustandsbewertung nach EN 81-20/50: 2014 (Vergleich mit dem aktuellen Stand der Technik)
- Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen bei Aufzugs-Montagebetrieben nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
- Zertifizierung von Instandhaltungsunternehmen nach EN 13015
DEKRA – Ihr Partner für Sicherheit
- Unsere Experten sind für Sie da – mit langjähriger Erfahrung und umfassender Fachkompetenz
- Profitieren Sie von unserer Neutralität
- Mit unseren über 200 Akkreditierungen weltweit und unseren kombinierbaren Dienstleistungen erzielen Sie maximalen Nutzen
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