Überprüfung nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
Für die Inbetriebnahme eines neuen Aufzugs müssen Sie als Hersteller nachweisen, dass die Anlage die gültigen technischen Vorgaben und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU erfüllt.
DEKRA unterstützt Hersteller bereits seit 1997 als eine der ersten Notifizierten Stellen Aufzugsanlagen europaweit mit Konformitätsprüfungen und Zertifizierungen bei der Umsetzung dieser Anforderungen. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie die in der EU erforderliche Konformitätserklärung ausstellen sowie das CE-Kennzeichen an Ihren Aufzügen anbringen.
Je nachdem, was Ihre Ziele sind – wir haben die passenden Leistungen für Sie. Soll ein Aufzugstyp in größerer Stückzahl gebaut werden, können Sie mit einer EU-Baumusterprüfung der Anlage erheblich Zeit und Kosten sparen, da wesentliche Teile der Konformitätsbewertung nur noch einmalig durchgeführt werden müssen. Ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem ermöglicht es Ihnen, einige Konformitätsnachweise auch in eigener Verantwortung zu erbringen.