Rechtssichere und konforme Druckgeräte für den EU-Binnenmarkt
Als Notifizierte Stelle (Benannte Stelle) für Druckgeräte unterstützen wir Sie als Hersteller von Druckgeräten umfassend beim Inverkehrbringen Ihrer Produkte im EU-Binnenmarkt. Unsere erfahrenen Ingenieure bieten Ihnen alle EU-weit geforderten Dienstleistungen einer Notifizierten Stelle nach RL 2014/68/EU. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen.
Sicherheit und Betriebsqualität für Ihre Druckgeräte
Umfassende technische Fachexpertise und Branchenerfahrung unserer Sachverständigen
Rechtssicherheit dank sorgfältiger Ausführung der Prüfungen
Individuelle Berücksichtigung Ihrer Betriebsabläufe und Bedingungen vor Ort
Zeitnahe Dokumentation der Prüfergebnisse
Als Notifizierte Stelle für Druckgeräte bieten wir Ihnen Kompetenz und Flexibilität
Unsere Sachverständigen prüfen und zertifizieren Ihre Druckgeräte sorgfältig und kompetent. Profitieren Sie von unserer technischen Expertise und einschlägigen Kenntnis der gültigen Richtlinien und Normen für die Rechtssicherheit Ihrer Produkte.
Wir überprüfen Anlagen, Geräte und Baugruppen, wie
Druckbehälter
Rohrleitungen
Dampfkessel
druckhaltende Ausrüstungsteile
Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktionen
Diese Leistungen bietet Ihnen DEKRA
EU-Entwurfsprüfungen und EU-Baumusterprüfungen
Rechnerische Vorprüfungen
Mechanisch-technologische Prüfungen
Schweiß-, Verfahrens- und Arbeitsprüfungen
Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen nach Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
Unsere Leistungen als Notifizierte Stelle und Zugelassene Überwachungsstelle für Druckgeräte sind bedarfsgerecht kombinierbar und unterstützen Sie im gesamten Lebenszyklus Ihrer Produkte – vom Design bis zur Installation und wiederkehrenden Prüfung im Betrieb.
Unsere Sachverständigen für die Druckgeräteprüfung sind bundesweit vor Ort für Sie da
Profitieren Sie von unserer Branchenkompetenz und der fundierten technischen Fachexpertise in der Druck- und Anlagentechnik
Realisieren Sie Ihren maximalen Nutzen mit den kombinierbaren DEKRA Dienstleistungen auch nach dem Inverkehrbringen, zum Beispiel bei wiederkehrenden Prüfungen für Druckbehälter
Für uns stehen Sie mit Ihren Zielen im Mittelpunkt – bei der Druckgerätesicherheit, aber auch in angrenzenden Bereichen wie Energiemanagement, Umweltschutz und Arbeitssicherheit
Pflicht zu Schutzmaßnahmen für Cyber-Sicherheit an überwachungsbedürftigen Anlagen
Am 22. März 2023 wurde im Rechtsbereich der BetrSichV die Technische Regel 1115 Teil 1 veröffentlicht. Sie fordert vom Arbeitgeber, dass mögliche Cyber-Bedrohungen an Arbeitsmitteln und insbesondere an überwachungsbedürftigen Anlagen wie Aufzug-, Druck- oder Ex-Anlagen, im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen identifiziert und entsprechende Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.