Sicherheit bei den Ground Services
Um für größtmögliche Sicherheit für Fluggäste und Mitarbeitende im Flughafenbetrieb zu sorgen, sind Sie als Flughafenbetreiber, Abfertigungsunternehmen, Leasing- und Fluggesellschaft, Luftfahrttechnischer Betrieb oder Kfz-Werkstatt für die regelmäßige Kontrolle aller Arbeitsmittel verantwortlich. In Deutschland sind Luftfahrt-Bodengeräte gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nach § 14 regelmäßig durch eine sachkundige Person zu überprüfen. Im Ausland gelten entsprechende nationale Regelungen.
DEKRA prüft auf Flughäfen in Deutschland und Europa
Die erfahrenen Sachverständigen von DEKRA prüfen Ihre Luftfahrt-Bodengeräte mit neutraler Expertise - sowohl vor dem Inverkehrbringen wie auch vor der erstmaligen Inbetriebnahme. Wir unterstützen Sie zudem mit wiederkehrenden Funktions- und Sicherheitsprüfungen sowie im Schadensfall bei der Ermittlung von Schadensumfang und -ursachen.