Unfälle vermeiden
Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV – früher UVV) dürfen Sie als Arbeitgeber nur sichere Arbeitsmittel im Betrieb einsetzen und müssen Ihre Mitarbeiter bei Bedarf im sicheren Umgang damit unterweisen. Zu den Arbeitsmitteln zählen alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen – vom einfachen Schraubenzieher über Hubwagen und Rasenmäher bis zu Drucktankbehältern. Für überwachungsbedürftige Anlagen gelten dabei zusätzliche Anforderungen. Zudem müssen Arbeitgeber für alle Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und daraus die erforderlichen Maßnahmen für eine sichere Benutzung ableiten.
Sichere Arbeitsmittel im Betrieb
Die DEKRA Sachverständigen prüfen Ihre Arbeitsmittel nach den vorgeschriebenen Anforderungen und leiten daraus die erforderlichen Maßnahmen für eine sichere Benutzung ab. Zudem ermitteln sie für Sie Art, Umfang und Fristen aller erforderlichen Prüfungen.
Diese Leistungen bietet Ihnen DEKRA
- Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfungen gemäß BetrSichV und den Vorschriften der DGUV
- Prüfungen nach prüfpflichtigen Änderungen