Arbeitsschutz Arbeitgeberunterweisung
Arbeitsschutz

Nachholbedarf in kleineren Betrieben

Knapp 90 Prozent der für diesen Arbeitssicherheitsreport befragten Mitarbeitenden geben an, dass ihre Arbeitgeber Unterweisungen durchführen. Zu denken gibt, dass knapp jeder vierte Beschäftigte aus einem Unternehmen mit unter 50 Mitarbeitern angibt, dass keine Unterweisungen stattfinden. Dabei kann ein solcher Pflichtverstoß sehr teuer werden.

Nach dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk (DGUV Vorschrift 1 § 4) sind Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeitenden (MA) mindestens einmal jährlich in Arbeitsschutzthemen zu unterweisen. Wer hier nachlässig handelt, riskiert zum einen schwere Unfälle, zum anderen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro und dazu Auseinandersetzungen mit den Berufsgenossenschaften.
In Form von Unterweisungen, Schulungen und Notfallübungen sollen die MA in die Lage versetzt werden, sich bei der Arbeit und in Notsituationen sicherheitsgerecht zu verhalten. In dieser Hinsicht ergab die forsa-Befragung, dass bei 89 Prozent der Beschäftigten Unterweisungen zum Arbeitsschutz und zum Brandschutz durchgeführt werden. Diese finden zu 72 Prozent regelmäßig statt, zu 13 Prozent unregelmäßig und zu 4 Prozent zumindest einmalig – beispielsweise für neue MA. Bei den regelmäßigen Unterweisungen liegen Unternehmen und Betriebe in den Bereichen Bau, Handwerk, Industrie und Lager/Logistik deutlich vorn.
Die Befragung zeigte allerdings auch, dass die Durchführung der Unterweisungen stark von der jeweiligen Firmengröße abhängt. Während laut der Beschäftigten aus Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern die Unterweisungen zu 87 Prozent regelmäßig erfolgen, geben dies von den Beschäftigten aus kleineren Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern nur 46 Prozent an.
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