Hohe gesetzliche Anforderungen
Betriebsgenehmigungen für automatische Emissionsmesseinrichtungen werden auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), der Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) sowie der TA Luft erteilt. Die Messeinrichtungen müssen zudem von einer anerkannten Messstelle jährlich auf ihre Funktion geprüft und alle drei beziehungsweise fünf Jahre kalibriert werden.
Neutrale Überprüfungen für rechtssicheren Betrieb
Als anerkannte Messstelle nach §§ 26, 29b BImSchG bietet Ihnen DEKRA die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und Bestätigungen beim Einbau und übernimmt die regelmäßige Funktionsprüfung und Kalibrierung der Emissionsmessgeräte Ihrer Verbrennungs- und Feuerungsanlagen. Wir unterstützen Sie bei der Planung, prüfen den fachgerechten Einbau und führen die jährliche Funktionsprüfung (AST) sowie die Kalibrierung (QAL 2) nach VDI 3950 und DIN EN 14181 durch.
Unsere Leistungen:
- Einbauberatung und Auswahl geeigneter Messeinrichtungen
- Prüfung auf normkonformen Einbau der Emissionsmesseinrichtungen
- Erstellung der Einbaubestätigung
- Erstmalige und turnusmäßige Funktionsprüfung/Kalibrierung