Im Rahmen der behördlichen Überwachung werden Anlagen, die Gerüche freisetzen, regelmäßig überprüft. Die DEKRA Messstelle mit ihren Geruchsgutachtern ist für Geruchsmessungen zugelassen und bietet ein breites Leistungsspektrum:
- Geruchsmessung (Olfaktometrie)
- Geruchsraster- und Geruchsfahnenbegehungen
- Berichtserstellung in behördlich anerkannter Form
- Immissionsprognosen und Ausbreitungsrechnungen nach TA Luft und Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL
- Prüfung und sachverständige Stellungnahme zur Notwendigkeit von Anlagenänderungen