Normkonforme Prüfung Ihrer Lösemittelbilanz
DEKRA verfügt über qualifizierte Sachverständige einer akkreditierten Messstelle, die Ihre Lösemittelbilanz gemäß den Anforderungen der 31. BImSchV (§ 6 in Verbindung mit Anhang V Nr. 4) prüfen. Mit dem Prüfbericht erhalten Sie einen anerkannten Nachweis zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Prüfpflicht gegenüber der zuständigen Behörde. Die Prüfung erfolgt nach den aktuellen Anforderungen der Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI). Dabei stehen ein klarer Ablauf, eine nachvollziehbare Dokumentation und eine verlässliche fachliche Bewertung im Mittelpunkt. So stellen wir sicher, dass die vorgelegte Lösemittelbilanz vollständig, plausibel und normkonform geprüft ist.
Unsere Leistungen
Entsprechend dem aktuellen Anforderungskatalog der LAI (Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz) übernehmen unsere Sachverständigen im Rahmen der Bilanzprüfung unter anderem folgende Leistungen:
- Begehung der Anlage
- Sichtung der Lösemittelbilanz beziehungsweise des Reduzierungsplans
- Bewertung der Eingangsgrößen
- Bewertung der Ergebnisse
- Zusammenfassung und Dokumentation des Prüfungsergebnisses
- Erstellung eines nachvollziehbaren Prüfberichts