Wie für Aufzüge schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) auch für Fahrtreppen und Fahrsteige eine regelmäßige Prüfung vor. Umfang und Fristen dieser wiederkehrenden Prüfungen sind vom Betreiber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. DEKRA empfiehlt hier einen jährlichen Turnus.
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