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ZÜS für Aufzugsprüfungen

Geprüfte Sicherheit für Ihre Aufzugsanlagen

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Sie als Arbeitgeber und Betreiber die Sicherheit Ihrer Aufzugsanlagen mithilfe regelmäßiger Überprüfungen durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) sicherstellen.

Ihre Vorteile durch unsere Prüfung als Zugelassene Überwachungsstelle

  • Hohes Sicherheitsniveau und störungsfreier, wirtschaftlicher Betrieb

  • Gefährdungspotenziale frühzeitig erkennen und beseitigen

  • Zuverlässige, effiziente und gesetzeskonforme Erfüllung der BetrSichV

  • Minimierte Haftungsrisiken

Aufzugsprüfungen als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)

Unsere Aufzugsprüfungen im Überblick

DEKRA führt alle vorgeschriebenen Prüfungen als ZÜS für Sie durch. Erfahrene Experten unterstützen Sie während des gesamten Lebenszyklus Ihrer Anlagen und auch bei allen weiteren Aufgaben im Zusammenhang mit der BetrSichV.

Unser bundesweit einheitliches, umfassendes Leistungsangebot beinhaltet neben den erforderlichen Sicherheitsprüfungen auch Gefährdungsbeurteilungen oder Lösungen zur Funktions- und Leistungsüberwachung. Das hochpräzise Prüf- und Diagnosesystem LiKoS hilft, Schwachstellen aufzudecken und die Betriebsqualität zu optimieren.

Folgende Aufzugstypen begutachten wir für Sie

  • Personenaufzüge
  • Bauaufzüge
  • Lastenaufzüge
  • Fassadenaufzüge
  • Paternoster
  • Befahranlagen

Leistungen für betriebssichere Aufzugsanlagen

Dient die Aufzugsanlage der Personenbeförderung in gewerblich genutzten Gebäuden oder wird sie als Arbeitsmittel eingesetzt, ist eine Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1111 notwendig. Aus dieser sind geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. DEKRA hilft Ihnen, Risiken frühzeitig zu erkennen – und Sie sparen Zeit und Kosten.

Aufzugsanlagen dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie durch eine Zugelassene Überwachungsstelle auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft worden sind. Die Prüfung umfasst die Montage, Installation, Aufstellungsbedingungen und sichere Funktion für die vorgesehene Betriebsweise der Anlage.

Mit der novellierten Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 1. Juni 2015 gilt die Prüfpflicht vor Inbetriebnahme für alle Aufzugsanlagen zur Personenbeförderung – unabhängig davon, ob sie nach Aufzugs- oder Maschinenrichtlinie gebaut wurden. Die DEKRA Sachverständigen unterstützen Sie von Anfang an bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen.

Aufzüge zur Personenbeförderung, wie Lasten- und Personenaufzüge, Baustellenaufzüge, Fassadenbefahranlagen oder Paternoster, müssen nach BetrSichV regelmäßig durch eine Zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden. Für Anlagen ohne Personenbeförderung, wie zum Beispiel Kleingüter- und Güteraufzüge, ist in der Regel ebenfalls in festgelegten Intervallen eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich.

Wichtig zu wissen: Ein vorhandenes CE-Kennzeichen entbindet nicht von der Durchführungspflicht einer Gefährdungsbeurteilung.

Für eine wirtschaftliche und effiziente Prüfung Ihrer Aufzugsanlagen setzen wir das innovative Lift Kontroll System (LiKoS) ein, mit dem unsere Sachverständigen Ihre Anlagen schonend, schnell und hochpräzise prüfen – ganz ohne Belastungsgewichte.

Bei hydraulischen Aufzugsanlagen montieren die DEKRA Sachverständigen einen Prüfanschluss, der kostenfrei in Ihrem Besitz verbleibt.

Nach Umbauten, Modernisierungen, Reparaturen und sonstigen Änderungen prüft DEKRA Ihre Aufzugsanlage vor der Wiederinbetriebnahme.

Bei hydraulisch angetriebenen Aufzugsanlagen prüfen unsere Experten unter anderem, ob sie dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den Verordnungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS beziehungsweise AwSV) entsprechen.

DEKRA prüft die elektrische Anlage und die Betriebsmittel Ihrer Aufzugsanlage auf ihren ordnungsgemäßen Zustand.

Bei Bedarf prüft DEKRA Ihre Aufzugsanlage auf die Erfüllung von Spezialanforderungen sowie auf die sicherheitstechnische Aus- und Nachrüstung.

Unsere DEKRA Experten weisen die beauftragte Person (Aufzugswärter) in ihre Aufgaben und Pflichten ein. Praxisorientiert wird Wissen zu den grundlegenden Tätigkeiten, dem individuellen Aufzugstyp, den erforderlichen Sicht- und Funktionskontrollen sowie zur Personenbefreiung vermittelt.

Unsere Sachverständigen erstellen für Sie den erforderlichen Notfallplan und die Notbefreiungsanleitung.

DEKRA – Mit Sicherheit für Sie da

  • Unsere über 200 erfahrenen Aufzug-Sachverständigen betreuen Sie kompetent vor Ort
  • Profitieren Sie von unserer Branchenkompetenz mit mehr als 800.000 Millionen geprüften Aufzügen
  • Realisieren Sie Ihren maximalen Nutzen mit den kombinierbaren DEKRA Services aus einer Hand für den gesamten Lebenszyklus Ihrer Aufzugsanlagen
  • Für uns stehen Sie mit Ihren Zielen im Mittelpunkt – wie mehr als 10.000 zufriedene Kunden zeigen

Kontakt

DEKRA Service Hotline

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Ihr Kontakt zum Fachbereich Industrie in Augsburg

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Fachbereich Industrie, Bau & Immobilien

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Dominik Rauh

Dominik Rauh

Vertriebsleiter Bayern Nord

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