Prüfung von Medizintechnik
Sicherheit für Sie und Ihre Patienten
Für Sie als Praxisinhaber, Apotheker oder Rettungsdienstleister steht die Gesundheit Ihrer Patienten im Fokus. Doch als Arbeitgeber müssen Sie sich auch den Themen Arbeits- und Betriebssicherheit stellen - bereits vom ersten Mitarbeiter an.

Nach Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sind Sie dazu verpflichtet medizintechnische Geräte regelmäßig zu kontrollieren. Auch Ihre elektrischen Betriebsmittel und andere technische Arbeitsmittel müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Unfallverhütungsvorschriften (bspw. DGUV Vorschrift 3) Ihrer Berufsgenossenschaft regelmäßig geprüft werden.
Wir helfen Ihnen dabei, die Sicherheit Ihrer Patienten und Angestellten zu gewährleisten und liefern klare Aussagen zum Zustand Ihrer medizintechnischen Geräte. Damit erfüllen Sie Ihre Pflichten gegenüber dem Gesetzgeber. Ihr Vorteil: Als neutrale Prüfer sind wir frei von Interessenkonflikten. Für uns steht ausschließlich die Sicherheit in Ihrer Einrichtung im Fokus.
Folgende Prüfdienstleistungen bieten wir an:
- Sicherheitstechnische Kontrolle von Medizinprodukten nach MPBetreibV
- Wiederkehrende Prüfung medizinisch-elektrischer Geräte nach DIN EN 62353
- Wiederkehrende Prüfung elektrischer Geräte nach DIN VDE 0701-0702
- Erstellung Bestandsverzeichnis und Medizinproduktebuch nach MPBetreibV
- Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist für besondere medizintechnische Geräte vorgeschrieben. Sie beinhaltet unter anderem die Prüfung der einwandfreien Funktionsweise des Gerätes, inklusive Messfunktion und gegebenenfalls die parametergetreue Energieabgabe an den Patienten.
STK sind je nach Gerät mit unterschiedlichem Aufwand verbunden. In jedem Fall gehen sie über die reine Prüfung der elektrischen Sicherheit hinaus.
Für die Kontrolle werden sowohl Herstellerangaben als auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik herangezogen, die bspw. in aktuellen Normen wiedergegeben sind.
Elektrische Geräte, die direkt Energie zum Patienten übertragen oder von ihm (bspw. als Messsignal) abnehmen, werden nach Vorgaben der DIN EN 62353 regelmäßig geprüft. Rechtliche Prüfgrundlage bilden MPBetreibV § 7 und die DGUV Vorschrift 3.
Alle elektrischen Geräte, die Angestellte während der Arbeit verwenden, müssen – um Elektrounfällen vorzubeugen – zur Sicherheit der Angestellten (und ggfs. auch der Patienten) gemäß der DGUV Vorschrift 3 geprüft werden. Die Prüfung wird nach Vorgaben der DIN VDE 0701-0702 durchgeführt.
Die MPBetreibV schreibt vor, dass alle aktiven, nicht implantierbaren Medizinprodukte einer Betriebsstätte in einem Bestandsverzeichnis gelistet werden müssen. In besonderen Fällen muss außerdem ein Medizinproduktebuch geführt werden. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und rechtskonformen Dokumentation.
Speziell im medizinischen Umfeld erfahrene und für Gesundheitsdienste spezialisierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen und beraten Sie gerne in Fragen des Arbeitsschutzes.
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